Die neuesten Zensusdaten zeigen, dass es in Deutschland 2.228 Menschen mit einem Geschlechtseintrag gibt, der sie als weder männlich noch weiblich definiert. Laut der Deutschen Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit (dgti) könnten jedoch tatsächlich etwa 1,7 Prozent der Bevölkerung intergeschlechtlich sein.
Zensusdaten und rechtliche Rahmenbedingungen
Die “taz” berichtete, dass zum Stichtag im Mai 2022 in Deutschland genau 42.044.446 Personen den Geschlechtseintrag “Frau” und 40.672.866 Personen den Geschlechtseintrag “Mann” hatten. Bei 1.259 Personen blieb der Geschlechtseintrag leer, 969 galten als “divers”. In Prozenten ausgedrückt, sind also 0,001522 Prozent der Bevölkerung in der offiziellen Statistik ohne Angabe und 0,001171 Prozent divers, zusammen 0,002693 Prozent.
Die Option “divers” im Personenstandsrecht wurde erst im Dezember 2018 eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2017 ein entsprechendes Urteil gefällt hatte. Seitdem können intergeschlechtliche Menschen ihr Geschlecht und ihre Vornamen im Geburtenregister, das Teil des Personenstandsregisters ist, ändern lassen.
Aktuelle Trends und zukünftige Erwartungen
Im Vergleich zu den Daten, die dem Innenministerium im September 2020 vorlagen, gibt es eine deutliche Zunahme von Geschlechtseinträgen, die als “divers” oder “ohne Angabe” gekennzeichnet sind. Laut einer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD gab es im Jahr 2019 256 Menschen und bis September 2020 weitere 138, also insgesamt zu dem Zeitpunkt 400.
Leo Yannick Wild, von der Schwulenberatung Berlin, stellte fest: “Die Zensuszahl ist sogar höher, als wir erwarten würden. Denn die Hürden, um diese Geschlechtseinträge offen zu lassen oder divers in Anspruch zu nehmen, waren zur Zeit des Zensus und auch heute noch richtig hoch”. Er warnte jedoch, dass die Diskriminierung damit nicht aufhöre. Er verwies auf die Tatsache, dass Auslandsreisen zum Risiko werden können, “weil oft unsicher ist, ob andere Länder divers als Geschlechtseintrag akzeptieren”. Auch unangemessene Nachfragen gehören zu den Folgen einer Angleichung des Geschlechtseintrags.
Trotz aller Diskriminierung erwartet Wild, dass die Zahl der Menschen mit dem Eintrag “divers” deutlich steigen wird. Dank des Selbstbestimmungsgesetzes, das im April verabschiedet wurde, wird es sehr viel einfacher, den Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Für Erwachsene wird eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt ausreichen, ohne dass es Meinungen Dritter bedarf. Dieses Gesetz soll im November in Kraft treten.
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