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Startseite Deutschland & die WeltWenn die Justiz sich irrt: Was passiert mit Betroffenen nach einem Fehlurteil?
Deutschland & die Welt

Wenn die Justiz sich irrt: Was passiert mit Betroffenen nach einem Fehlurteil?

von Redaktion Hasepost 10. Februar 2025
von Redaktion Hasepost 10. Februar 2025
Kummer und Sorge / Adobe Stock Bild von Peak River; DATEI NR.: 1060150761
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Eigentlich soll die Justiz für Recht und Ordnung sorgen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Angeklagte eigentlich unschuldig sind und am Ende dennoch mit einer Strafe konfrontiert werden. Fehlurteile sind in Deutschland zwar selten, für die Betroffenen aber dennoch gleichbedeutend mit einem Weltuntergang. Doch was können Betroffene tun, wenn sich die Justiz geirrt hat?

Berufung, Revision und Wiederaufnahmeverfahren

Ein fehlerhaftes Gerichtsurteil kann für den Angeklagten eine unglaublich belastende Situation sein. Dennoch ist es wichtig, schnell zu handeln und nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Nach einer Verurteilung in erster Instanz ist es nämlich möglich, das Rechtsmittel der Berufung einzusetzen. Hier sind jedoch zeitliche Fristen zu beachten. Spätestens einen Monat nach der Verkündung muss die Berufung eingelegt werden. Einen weiteren Monat bleibt Zeit, um die Berufung auch zu begründen.

Unter Umständen macht aber auch eine Revision Sinn, um Verstöße gegen Rechtsvorschriften im Urteil zu widerlegen. Die Verteidigung muss dem Gericht also dabei beweisen, dass das vorliegende Urteil fehlerhaft ist. Möglich ist das in der Regel nur, wenn Rechtsfehler begangen wurden, was in der deutschen Justiz aber eher selten vorkommt.

Ein letzter Schritt ist dann häufig das Wiederaufnahmeverfahren, wenn Berufung und Revision nicht mehr möglich sind. Da die Prüfung des Verfahrens sehr zeitintensiv ist, lohnt sich ein Wiederaufnahmeverfahren oft nur dann, wenn das Urteil für den Angeklagten weitreichende Folgen hat.

Die berühmtesten deutschen Justizirrtümer

Wenn sich die Justiz irrt, hat das für den Verwaltungsapparat erst einmal keine Folgen. Erst, wenn das Fehlurteil widerlegt werden kann, gerät das Gericht in den Fokus der Öffentlichkeit. Doch längst nicht alle Fälle sind der Presse eine Schlagzeile wert und häufig schaffen es nur Morddelikte in die Öffentlichkeit.

Erzwungene Geständnisse in der Familie Rupp?

Rudolf Rupp verschwand spurlos und auf Druck der Ermittler gestanden seine Ehefrau und die beiden Töchter, den Mord begangen zu haben. Grausame Details kamen ans Tageslicht und anhand der Geständnisse folgte auch schnell eine Verurteilung. Nach acht Jahren konnte der leblose Rudolph Rupp jedoch in der Donau gefunden werden, was mit den Aussagen der Ehefrau und Töchter so gar nicht übereinstimmen wollte. Die verurteilten Familienangehörigen wurden daraufhin in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

Ermittlungsdruck im Fall Peggy Knobloch

Das Verschwinden von Peggy Knobloch wurde landesweit in den Medien thematisiert und beherrschte über Wochen hinweg die Öffentlichkeit. Entsprechend groß war der Druck auf die Ermittler und die Justiz, einen Verantwortlichen zu finden. Mit Ulvi Kulacgar wurde auch schnell ein potenzieller Tatverdächtiger gefunden und verurteilt. Zweifel an der Tat führten jedoch dazu, dass Kulacgar in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde.

Entschädigung für Opfer

Wer zu Unrecht in Haft muss, bekommt nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren oft eine finanzielle Entschädigungsleistung zugesprochen. Diese fällt meist relativ hoch aus, immerhin möchte die Justiz ihre Fehlentscheidung reumütig eingestehen. Doch für die zu Unrecht Verurteilten ist das Geld oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Reputations- und Imageschäden führen trotz Freispruch oft zu einer andauernden Stigmatisierung. Es fällt den betroffenen Personen häufig schwer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Vor allem öffentlich thematisierte Fälle stellen hier für die zu Unrecht verurteilten Personen noch einmal ein zusätzliches Problem dar.

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Redaktion Hasepost

Dieser Artikel entstand innerhalb der Redaktion und ist deshalb keinem Redakteur direkt zuzuordnen. Sofern externes Material genutzt wurde (bspw. aus Pressemeldungen oder von Dritten), finden Sie eine Quellenangabe unterhalb des Artikels.

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