Der VfL Osnabrück und seine Fanorganisationen haben eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Neufassung der Stadionverbotsrichtlinie im deutschen Profifußball vorgelegt. In dem Papier vom 20. April 2026 üben sie deutliche Kritik am Entwurf und fordern eine grundlegende Überarbeitung. Ihr Vorwurf: Das Instrument „Stadionverbot“ verschiebe sich weg vom vorbeugenden Charakter hin zu einem stärker strafenden Werkzeug – und das unter Aushebelung der Unschuldsvermutung.
Unterzeichnet ist das Schreiben von der Profifußball-Kapitalgesellschaft VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA sowie dem Stammverein VfL von 1899 e.V. Mitgetragen wird es von der Fanabteilung, dem Fanprojekt Osnabrück, der Ultragruppe Violet Crew, der Fanszene Osnabrück e.V. und den gewählten Vertretern der eingetragenen Fanclubs. Entstanden ist es im sogenannten Club-Fan-Dialog – einem festen Gesprächsformat zwischen Klub und Fans in Osnabrück.
Dass es überhaupt einheitliche Regeln für Stadionverbote geben soll, stellt der VfL nicht infrage. Der Verein unterstütze „grundsätzlich das Ziel einheitlicher und transparenter Stadionverbotsrichtlinien im deutschen Profifußball“, heißt es. Der konkrete Entwurf jedoch verschiebe das Instrument weg von einem vorbeugenden, am Einzelfall orientierten Ansatz hin zu einer „stärker repressiven und standardisierten Anwendung“. Drei Grundprinzipien drohten dabei verloren zu gehen: Verhältnismäßigkeit, Einzelfallgerechtigkeit und die Verantwortung der Vereine selbst – schließlich sind sie im Stadion Hausherr und zugleich Arbeitgeber derjenigen, die Verbote aussprechen und durchsetzen.
Fünf zentrale Kritikpunkte
Erstens: Stadionverbote sollen künftig verstärkt bereits dann ausgesprochen werden, wenn gegen eine Person überhaupt erst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist – in manchen Konstellationen sogar ohne ein solches Verfahren. Das widerspreche dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung und erhöhe das Risiko unberechtigter Verbote „erheblich“. Zweitens schränkt die verpflichtende Formulierung „ist auszusprechen“ den Spielraum der örtlichen Kommissionen ein. Einzelfälle ließen sich so kaum noch individuell bewerten.
Weiterhin stößt die geplante zentrale Aufsicht mit Weisungsrecht auf Widerstand. Eine neue übergeordnete Stelle könnte den Vereinen künftig Vorgaben machen, wie sie in konkreten Fällen zu entscheiden haben. Das greife „tief in die Autonomie der Vereine“ ein – es bestehe die Gefahr, dass Klubs „zu reinen Ausführungsorganen werden“. Auch seien Zuständigkeiten unklar geregelt, etwa für den Stadionverbotsbeauftragten – die Person, die im Verein die Verbote verwaltet und ausspricht. Und nicht zuletzt warnen Verein und Fans im Papier vor einer Schwächung der vorbeugenden Fanarbeit. Sozialpädagogische Ansätze, wie sie etwa das Fanprojekt verfolgt, würden im Entwurf zu wenig berücksichtigt.
Dazu kommen weitere Bedenken: zu weit gefasste und auslegungsbedürftige Tatbestände, datenschutz- und arbeitsrechtliche Fragen sowie das Risiko der Selbstbelastung. Denn wer in einer Anhörung vor der Kommission aussagt, muss damit rechnen, dass die Anwesenden später als Zeugen vor den Ermittlungsbehörden aussagen müssen – ein Schweigerecht steht ihnen dabei nicht zu. Kritisch bewerten die Verfasser auch, dass Vereine selbst sportgerichtlich bestraft werden könnten, wenn sie Verbote nicht „richtig“ aussprechen. In Kombination mit unklaren Tatbeständen drohten Klubs „aus Vorsicht übermäßig restriktiv“ zu handeln.
Fast fünf Jahre eigene Erfahrung
Ihre Position stützen die Verfasser auf die Praxis in Osnabrück. Die hiesige Stadionverbotskommission arbeitet seit fast fünf Jahren auf Basis einer eigenen Satzung, die sich an den bundesweiten Richtlinien orientiert. In dieser Zeit seien Vorfälle mit Heim- und Gästefans bearbeitet, Stadionverbote ausgesprochen, zur Bewährung ausgesetzt oder in seltenen Fällen nicht verhängt worden. Leitlinie sei stets der vorbeugende, nicht bestrafende Charakter gewesen. Betroffene seien „fair und transparent“ behandelt und bei Bedarf sozialpädagogisch begleitet worden.
Auch der Prozess steht in der Kritik
Ebenso deutlich fällt die Kritik am Zustandekommen des Entwurfs aus. Seit Herbst 2025 habe man auf Probleme hingewiesen, die Arbeitsmaterialien seien aber erst Mitte März 2026 bereitgestellt worden. Rückmeldungen aus Vereinen und Fanorganisationen seien bislang „nur eingeschränkt oder gar nicht berücksichtigt“ worden. Auch sei bis zuletzt unklar geblieben, in welcher Form und bis wann Rückmeldungen auf Ebene des DFB und der 3. Liga überhaupt noch möglich sind.
Die Verfasser fordern nun eine grundlegende Überarbeitung. Ein neues Regelwerk müsse den vorbeugenden Charakter stärken, die Unschuldsvermutung wahren, den Vereinen Entscheidungsspielräume lassen, klare und transparente Verfahren definieren und die Fans verbindlich einbeziehen. Ein konkreter Vorschlag: Die letzte Entscheidung über ein Stadionverbot solle künftig bei einer unabhängigen Person liegen, die nicht beim Verein angestellt ist. Die Kommission solle dann nur noch beratend tätig sein.
Das Fazit der Stellungnahme ist unmissverständlich: „Wenn Stadionverbote als ein Instrument der Sicherheits- und Präventionsarbeit im Fußball eingesetzt werden müssen, sollten sie wenigstens nachvollziehbar, verhältnismäßig und fair ausgestaltet sein. Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Anforderungen in seiner aktuellen Form nicht.“ Das Papier wurde nach Angaben der Unterzeichner zunächst dem Deutschen Fußball-Bund als zuständigem Verband zugeleitet und anschließend aus Transparenzgründen öffentlich gemacht.