Das Arbeitsgericht Osnabrück hat die Klagen von Marco Antwerpen und Co-Trainer Frank Döpper gegen ihre fristlose Kündigung abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des VfL Osnabrück aus dem Mai 2025. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
Gericht sieht schwerwiegende Pflichtverletzung
Im Zentrum des Verfahrens stand das NFV-Pokalfinale gegen Blau-Weiß Lohne am 24. Mai 2025. Nach Überzeugung der Kammer liegt eine „besonders schwerwiegende Pflichtverletzung“ vor, die die außerordentlichen Kündigungen rechtfertigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Antwerpen und Döpper „gezielt und ernsthaft“ versucht haben sollen, durch eine unbefugte Beeinflussung des ausgeliehenen Spielers Bernd Riesselmann auf das Spiel einzuwirken, um dem VfL einen Vorteil zu verschaffen.
Konkret ging es um den Vorwurf, den damaligen Reha- und heutigen Athletiktrainer Tim Schütte unter Druck gesetzt zu haben, Riesselmann zu kontaktieren und von einem Einsatz im Finale abzuhalten. Schütte sagte vor Gericht aus, von Antwerpen mehrfach zu einem solchen Anruf aufgefordert worden zu sein. Döpper habe diese Forderung bekräftigt. Antwerpen wies die Vorwürfe erneut zurück.
Riesselmann kam im Finale dennoch zum Einsatz und erzielte ein Tor. Inzwischen steht er wieder beim VfL unter Vertrag.
Kündigung nach Pokalfinale bestätigt
Der VfL hatte sich kurz nach dem verlorenen Pokalfinale von dem Trainerduo getrennt und die fristlosen Kündigungen am 27. Mai 2025 ausgesprochen. Das Arbeitsgericht bestätigte nun deren Wirksamkeit. Auch die Sportgerichtsbarkeit hatte sich bereits mit dem Fall befasst. Antwerpen war zunächst für zwölf Monate gesperrt worden, die Strafe wurde später auf drei Monate reduziert. Döpper erhielt zunächst eine Sperre von drei Monaten, die anschließend aufgehoben wurde.
Berufung angekündigt
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Kläger können innerhalb von vier Wochen Berufung beim Landesarbeitsgericht Hannover einlegen.
Ihr Anwalt kündigte bereits an, die Urteilsbegründung prüfen und anschließend Berufung einlegen zu wollen. Aufgrund der Fristen und möglicher Verlängerungen könnte eine Verhandlung erst im kommenden Jahr stattfinden. Damit ist die juristische Aufarbeitung des Falls weiterhin nicht abgeschlossen.