In Luxemburg treffen sich die westlichen Unterstützer der Ukraine am Freitag, um über die Einrichtung eines internationalen Gerichts zu beraten, welches den Vorwurf des Angriffskriegs gegen die russische Staatsführung verfolgen könnte. Erstmals werden Pläne für ein solches Sondertribunal diskutiert, wie Entwürfe für ein Statut und einen Gründungsvertrag zeigen.
Vorbereitung auf internationales Gericht
Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet über die Papiere, die eine Diskussionsgrundlage darstellen sollen. Sie wurden von Juristen der EU-Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes verfasst und sollen dabei helfen, in den seit Monaten stockenden Verhandlungen voranzukommen. Eine offizielle EU-Position dazu gibt es noch nicht.
Funktionsweise des Sondertribunals
Laut den Entwürfen soll das Tribunal gegen Personen, die verdächtigt oder beschuldigt werden, das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine begangen zu haben,ermitteln und diese anklagen und vor Gericht stellen können. Es ist vorgesehen, dass das Tribunal ausschließlich zu diesem Zweck eingerichtet wird, nur auf Antrag der Ukraine tätig wird und nach dem Völkergewohnheitsrecht verhandelt. Verfolgt werden könnten Personen, die „tatsächlich die Kontrolle über das politische oder militärische Handeln der Russischen Föderation“ ausüben können.
Ziel des Sondertribunals
Das Sondertribunal soll es ermöglichen, den Vorwurf des Angriffskriegs überhaupt verfolgen zu können. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann zwar tätig werden, um Putin, seine Generäle und Minister wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermords zu belangen – im März 2023 hat der Gerichtshof sogar einen Haftbefehl gegen Putin erlassen – der Tatbestand des Angriffskriegs muss jedoch nur von Staaten gestellt werden, die dem Gerichtshof beigetreten sind. Russland gehört nicht dazu.
Haltung der Bundesregierung
Die Bundesregierung unterstützt den Entwurf mit einer gewissen Zurückhaltung, berichtet die SZ. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte sich in der Vergangenheit für die Einrichtung eines Sondertribunals ausgesprochen. Noch sind viele Fragen ungeklärt, vor allem die Frage der Legitimation eines solchen Gerichts. Kritiker argumentieren, dass ohne eine Resolution der UN-Generalversammlung keine Legitimation gegeben wäre – ob es eine ausreichende Mehrheit für eine solche Resolution gäbe, ist unklar.
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