Die Bundesregierung war offenbar nicht über den ukrainischen Vorstoß im russischen Grenzgebiet in der Region um Kursk informiert worden. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorstoßes nach Völkerrecht und die Verwendung spezifischer Waffensysteme bleiben unbestritten.
Unwissenheit über den ukrainischen Vorstoß
Ein Regierungssprecher äußerte am Montag, dass die Bundesregierung nicht über den aktuellen ukrainischen Vorstoß im russischen Grenzgebiet informiert gewesen sei. „Die militärische Lage vor Ort ist noch sehr im Fluss“, sagte der Regierungssprecher. „Es gibt widersprüchliche, manchmal auch absichtlich verfälschte Informationen über die offenbar sehr geheim und ohne Rückkopplung vorbereitete Operation. Es sieht bisher nach einem räumlich begrenzten Einsatz aus. Es wäre deswegen unklug, sich jetzt auf dieser Grundlage öffentlich zu äußern.“ Der Regierungssprecher betonte zudem, dass diese Unklarheit auch für den Einsatz spezifischer Waffensysteme galt.
Keine Frage nach der Rechtmäßigkeit des Vorstoßes
Die Rechtmäßigkeit des ukrainischen Vorstoßes steht nach Aussagen der Regierung jedoch außer Frage. „Das Völkerrecht sehe vor, dass sich ein verteidigender Staat auch auf dem Gebiet des Angreifers wehren dürfe. Das ist eindeutig“, betonte der Regierungssprecher. Darüber hinaus gebe es keine zusätzlichen Auflagen für die Nutzung von Waffen, insbesondere nicht für Abgaben aus dem Bestand der Bundeswehr. Der Sprecher fügte hinzu: „Da gibt es keinerlei Hindernisse, da ist die Ukraine frei in der Wahl ihrer Möglichkeiten.“
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