Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei zuvor vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen gegen den VfL Osnabrück im schriftlichen Verfahren leicht reduziert. Die Berufungen des Zweitliga-Absteigers wurden jedoch als unbegründet zurückgewiesen.
Bei Protestaktionen gegen einen möglichen Investor der Deutschen Fußball Liga (DFL) warfen Osnabrücker Anhänger während des Zweitligaspiels gegen Hansa Rostock am 11. Februar 2024 in der 13. und 27. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Dies führte zu einer achtminütigen Unterbrechung des Spiels. Das DFB-Sportgericht verhängte am 10. Mai 2024 hierfür eine Geldstrafe von 10.000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 3.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen. Diese Strafe wurde nun vom DFB-Bundesgericht auf 7.000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 2.300 Euro reduziert.
Werfen von Gegenständen bleibt verboten
Ähnliche Vorfälle ereigneten sich während des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 18. Februar 2024. Osnabrücker Zuschauer warfen in der 1. und 4. Minute ebenfalls diverse Gegenstände, hauptsächlich Tennisbälle, auf den Rasen, was zu einer vierminütigen Unterbrechung führte. Das DFB-Sportgericht verhängte am 10. Mai 2024 eine Geldstrafe von 5.000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 1.600 Euro. Diese Strafe wurde nun auf 4.000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 1.300 Euro herabgesetzt.
Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, erklärte zu den Urteilen: „Kern der beiden Entscheidungen war eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob das Werfen von Gegenständen von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dies ist nicht der Fall. Das Werfen von Gegenständen bleibt daher auch weiterhin verboten und wird als unsportliches Verhalten sanktioniert. Die konkrete Strafe ist im Einzelfall zu ermitteln.“
Weitere Berufung wird später entschieden
Eine weitere Berufung Osnabrücks gegen eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts bezüglich des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 3. Februar 2024 wird das DFB-Bundesgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.