Der VfL Osnabrück hat gegen die Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), den Einspruch des Vereins gegen drei Geldstrafen zurückzuweisen, Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt. Die Maßnahme sei nach einer gründlichen Analyse der Urteilsbegründung und eingehender Beratung ergriffen worden, teilte der Verein auf seiner Homepage mit.
Die Geldstrafen wurden im Einzelrichterverfahren verhängt und betreffen Vorfälle, die im Rahmen von Zweitliga-Partien aufgetreten sind. Der Verein wurde aufgrund der „Tennisball-Proteste“ gegen einen potenziellen Investoren-Einstieg bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) zu einer Gesamtsumme von 20.000 Euro verurteilt. Der VfL Osnabrück sieht dies als unangemessen an. Der Club wird in dem Berufungsverfahren von Sven Piel, einem Fachanwalt für Sportrecht bei der Hamburger Kanzlei BluePort Legal, vertreten.
Weitere Gerichte könnten eingeschaltet werden
Die Berufung markiert den nächsten Schritt im verbandssinternen Rechtsweg, auf dem das DFB-Bundesgericht als zweite Instanz fungiert. Sollte das Urteil auch in dieser Instanz nicht im Sinne des Vereins ausfallen, kann der VfL Osnabrück das Ständige Schiedsgericht anrufen. Dieses Gremium entscheidet neutral über Streitigkeiten zwischen dem DFB und seinen Mitgliedsvereinen. Je nach Verlauf des Verfahrens könnte der Verein außerdem in Erwägung ziehen, ein ordentliches Gericht einzuschalten.