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„Tennisball-Proteste“: VfL Osnabrück zieht vor DFB-Berufungsgericht

Der VfL Osnabrück hat gegen die Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), den Einspruch des Vereins gegen drei Geldstrafen zurückzuweisen, Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt. Die Maßnahme sei nach einer gründlichen Analyse der Urteilsbegründung und eingehender Beratung ergriffen worden, teilte der Verein auf seiner Homepage mit.

Die Geldstrafen wurden im Einzelrichterverfahren verhängt und betreffen Vorfälle, die im Rahmen von Zweitliga-Partien aufgetreten sind. Der Verein wurde aufgrund der „Tennisball-Proteste“ gegen einen potenziellen Investoren-Einstieg bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) zu einer Gesamtsumme von 20.000 Euro verurteilt. Der VfL Osnabrück sieht dies als unangemessen an. Der Club wird in dem Berufungsverfahren von Sven Piel, einem Fachanwalt für Sportrecht bei der Hamburger Kanzlei BluePort Legal, vertreten.

Weitere Gerichte könnten eingeschaltet werden

Die Berufung markiert den nächsten Schritt im verbandssinternen Rechtsweg, auf dem das DFB-Bundesgericht als zweite Instanz fungiert. Sollte das Urteil auch in dieser Instanz nicht im Sinne des Vereins ausfallen, kann der VfL Osnabrück das Ständige Schiedsgericht anrufen. Dieses Gremium entscheidet neutral über Streitigkeiten zwischen dem DFB und seinen Mitgliedsvereinen. Je nach Verlauf des Verfahrens könnte der Verein außerdem in Erwägung ziehen, ein ordentliches Gericht einzuschalten.


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Maurice Guss
Maurice Guss
Maurice Guss absolvierte im Herbst 2019 ein Praktikum bei der HASEPOST. Im Anschluss berichtete er zunächst als freier Mitarbeiter über spannende Themen in Osnabrück. Seit 2021 arbeitet er fest im Redaktionsteam und absolviert ein Fernstudium in Medien- und Kommunikationsmanagement. Nicht nur weil er selbst mehrfach in der Woche auf dem Fußballfeld steht, berichtet er besonders gerne über den VfL Osnabrück.

  

   

 

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