Nachdem das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Mitte dieser Woche bereits zwei vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen gegen den VfL Osnabrück leicht reduziert hatte, senkte es am Donnerstag (18. Juli) im schriftlichen Verfahren auch die dritte und letzte noch anhängige Strafe gegen die Lila-Weißen etwas ab. Die Berufung des Zweitligaabsteigers wurde jedoch als unbegründet zurückgewiesen.
Die Reduzierung betrifft eine Strafe, die aufgrund von Protestaktionen gegen einen möglichen Investor der Deutschen Fußball Liga (DFL) verhängt wurde. Osnabrücker Anhänger hatten in der 27. und der 40. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 3. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen geworfen, wodurch die Partie für knapp drei Minuten unterbrochen werden musste. Das DFB-Sportgericht verhängte dafür am 10. Mai 2024 eine Geldstrafe von 5.000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 1.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen. Diese Strafe wurde nun vom DFB-Bundesgericht auf 3.000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 1.000 Euro reduziert.
Werfen von Gegenständen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt
Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, betont dazu: „Kern der Entscheidungen war eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob das Werfen von Gegenständen von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dies ist nicht der Fall. Das Werfen von Gegenständen bleibt daher auch weiterhin verboten und wird als unsportliches Verhalten sanktioniert. Die konkrete Strafe ist im Einzelfall zu ermitteln.“
Die vorherigen Reduzierungen betrafen Strafen für ähnliche Vorfälle während der Spiele gegen Hansa Rostock und die SV Elversberg, die ebenfalls mit Tennisballwürfen und Spielunterbrechungen verbunden waren.