# Taxi-Streit vor Gericht: WhatsApp-Nachricht bringt Osnabrücker Funkzentrale in Bedrängnis Datum: 27.02.2026 10:23 Kategorie: Aktuell URL: https://hasepost.de/taxi-streit-vor-gericht-whatsapp-nachricht-bringt-osnabruecker-funkzentrale-in-bedraengnis-686166/ --- Ein kurzer Text in einer WhatsApp-Gruppe hatte jetzt ein juristisches Nachspiel: Das Landgericht Osnabrück hat einer Taxi-Funkzentrale untersagt, mit einer bestimmten Ankündigung gegenüber Taxiunternehmern zu werben. Das Urteil zeigt, wie schnell digitale Kommunikation im harten Wettbewerb rechtliche Grenzen überschreiten kann. ## Worum es in dem Streit ging Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei konkurrierende Vermittlungsdienste: die Appfahrt GmbH und die Osnabrücker Funk-Taxi-Zentrale 32011 e.G. Beide vermitteln Fahrten an Taxiunternehmen in der Stadt – allerdings über unterschiedliche Systeme. Während Appfahrt vor allem über App und Webseite arbeitet, betreibt die Genossenschaft 32011 eine klassische Funkzentrale, über die ein Großteil der Fahrten in Osnabrück organisiert wird. Besonders lukrativ sind so genannte Festpreisfahrten. Dabei handelt es sich meist um längere Strecken außerhalb des Stadtgebiets, die für Taxiunternehmer wirtschaftlich attraktiv sind. ### Die entscheidende WhatsApp-Nachricht Auslöser des Rechtsstreits war eine Nachricht, die die Funk-Taxi-Zentrale im Sommer 2024 in einer WhatsApp-Gruppe mit zahlreichen Osnabrücker Taxiunternehmern veröffentlichte. Darin hieß es sinngemäß, Festpreisfahrten würden künftig nur noch an diejenigen Unternehmer vermittelt, die ausschließlich den Vermittlungsdienst der Zentrale nutzen. Nach Darstellung der Appfahrt GmbH kündigten daraufhin mehrere Taxiunternehmer ihre Zusammenarbeit mit der App. Andere hätten Sorgen geäußert, wirtschaftliche Nachteile zu erleiden, wenn sie weiterhin parallel mit beiden Vermittlern arbeiteten. Die Klägerin sah darin den Versuch, einen Wettbewerber gezielt vom Markt zu verdrängen. Appfahrt-Taxi / Foto: Selahattin Ekicibil ### Die Verteidigung der Funkzentrale Die Osnabrücker Funk-Taxi-Zentrale wies diese Vorwürfe vor Gericht zurück. Die Nachricht sei lediglich als interne Information gedacht gewesen. Ziel sei gewesen, die Qualität der Fahrtenvermittlung zu sichern, da es zuvor Beschwerden über nicht angenommene Aufträge gegeben habe. Man habe zuverlässige Unternehmer bevorzugen wollen, nicht jedoch die Konkurrenz ausschalten. Zudem sei Taxiunternehmern die Nutzung anderer Vermittlungsdienste weiterhin erlaubt gewesen. ### Das Urteil des Landgerichts Das Landgericht Osnabrück folgte dieser Argumentation nur teilweise. Die Richter sahen in der WhatsApp-Nachricht eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers und damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Entscheidend war aus Sicht des Gerichts die Wirkung der Aussage: Weil die Funkzentrale einen großen Teil der Fahrten in Osnabrück vermittelt, hätten Taxiunternehmer wirtschaftliche Einbußen befürchten müssen, wenn sie nicht ausschließlich mit ihr zusammenarbeiten. Dadurch sei faktisch Druck entstanden, die Zusammenarbeit mit der Konkurrenz zu beenden. Die Zentrale darf eine solche Aussage künftig nicht mehr verbreiten. Bei Verstößen drohen empfindliche Ordnungsgelder. ### Beklagte muss überwiegenden Teil der Prozesskosten tragen Nicht erfolgreich war die Appfahrt GmbH hingegen mit ihrem Feststellungsantrag hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche. Das Unternehmen hatte keinen konkreten Schadensersatzbetrag geltend gemacht, sondern beantragt festzustellen, dass ihr etwaige aus dem Sachverhalt entstehende Schäden zu ersetzen sind. Nach Auffassung des Gerichts lagen die Voraussetzungen hierfür jedoch nicht vor. Die Funkzentrale muss jedoch einen Teil der vorgerichtlichen Anwaltskosten sowie zwei Drittel der Porzesskosten übernehmen. ### Ein Urteil mit Signalwirkung Der Fall zeigt, wie sensibel Wettbewerb in digital vernetzten Branchen geworden ist. Selbst scheinbar interne Nachrichten können rechtlich relevant sein, wenn sie wirtschaftlichen Druck auf Geschäftspartner ausüben. Unsere Redaktion hat die Osnabrücker Funk-Taxi-Zentrale 32011 e.G. um eine Stellungnahme zu dem Urteil gebeten. Eine Antwort lag bis zum Redaktionsschluss jedoch nicht vor. Hat gut lachen: Appfahrt-Geschäftsführer Selahattin Ekicibil hat vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. / Foto: Hasepost-Archiv --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück