HASEPOST
 
HASEPOST

SWO Netz erneuert Stromleitungen: Liebig- und Luisenstraße werden bis Februar einspurig

(Symbolbild) Baustelle / Foto: Schulte

Die Stadtwerke-Netztochter SWO Netz setzt die im Frühjahr begonnenen Infrastrukturmaßnahmen in der Gartlage fort. Ab Dienstag (1. November) werden daher die Liebigstraße und die Luisenstraße halbseitig gesperrt und zur Einbahnstraße.

Konkret erneuert die Stadtwerke-Netztochter an diesem Straßenabschnitt die Stromleitungen. Die Arbeiten stehen im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Schalthauses in der Baumstraße. Ziel des Vorhabens ist es, die Stromversorgung vor dem Hintergrund gestiegener Anforderungen etwa durch E-Mobilität zukunftssicher zu machen.

Sperrungen der Liebig- und Luisenstraße bis Februar 2023

Betroffen ist nun der Abschnitt der Liebigstraße zwischen Luisenstraße und Krelingstraße. Um die nötigen Sicherheitsabstände zu wahren, wird in diesem Bereich eine halbseitige Sperrung eingerichtet. Die Liebigstraße kann also nur noch in stadtauswärtiger Richtung befahren werden.

Eine Umleitung für Fahrradfahrinnen und -fahrer über die Schlachthofstraße wird eingerichtet. Auch die Luisenstraße ist von den Bauarbeiten betroffen und wird zur Einbahnstraße in Richtung Alter Poststraße. Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Februar 2023 abgeschlossen sein.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion