Die Nette fließt sowohl durch den Landkreis als auch durch die Stadt Osnabrück / Foto: Landkreis Osnabrück
Der Landkreis hatte am Donnerstagvormittag (30. Juni) vorgelegt, die Stadt Osnabrück zieht nun per Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem städtischen Gebiet nach: Ab dem 1. Juli bis zum 31. August gilt ein Verbot zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung und Beregnung aus den Gewässern zweiter und dritter Ordnung mittels Pumpvorrichtungen.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern der Stadt Osnabrück teils extrem niedrige Wasserstände eingestellt, sodass eine Mindestwasserführung zurzeit nicht mehr gewährleistet ist. Die zurückliegenden Niederschläge hatten für das Abflussgeschehen der Gewässer dabei keine nachhaltige Wirkung und mit Blick in die kommenden Wochen ist eine Verbesserung der Abflusssituation aufgrund der Wetterprognosen derzeit nicht absehbar. Zusätzliche Wasserentnahmen, zum Beispiel zur Beregnung, würden die Funktion des Gewässers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen weiter schädigen. In der Stadt Osnabrück gilt das Verbot somit sowohl für Gewässer wie beispielsweise die Hase, die Nette oder die Düte als Gewässer zweiter Ordnung als auch für alle kleineren Bäche und Gräben als Gewässer dritter Ordnung.
Das Verbot gilt auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage der Stadt Osnabrück unter www.osnabrueck.de/bekanntmachungen eingesehen werden.