Nach mehr als einem Jahr müssen Corona-Tests künftig wieder bezahlt werden. Ein Abstrich kostet drei Euro. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.
Für folgende Personengruppen gibt es weiterhin einen Gratis-Abstrich:
Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
Kinder bis fünf Jahre
Haushaltsangehörige von infizierten sowie pflegende Angehörige
Menschen mit Behinderung und deren Betreuung
Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Menschen, die sich im Anschluss an eine Corona-Infektion „freitesten“ wollen
Personen, auf die keine der genannten Bedingungen zutrifft, müssen künftig drei Euro pro Corona-Test bezahlen. Grundlage für die Regelung ist eine neue bundesweite Testverordnung, die am heutigen Donnerstag (30. Juni) in Kraft getreten ist und die vom Land Niedersachsen übernommen wurde. Weitere Infos dazu gibt es unter anderem auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.