Die Fraktionen von SPD und Grünen im Bundestag reagieren skeptisch auf die Forderung des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Dobrindt, Steuererleichterungen für Erben von Eigenheimen einzuführen. Während der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Schrodi, Dobrindts Vorschlag kritisierte, unterstützte die FDP-Fraktion den Vorstoß.
Kritik von SPD und Grünen
Michael Schrodi (SPD), der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, wies in einem Statement gegenüber der “Welt” (Freitagausgabe) darauf hin, dass für das Eigenheim bereits keine Erbschaftsteuer anfalle, wenn es selbst bewohnt werde. Wenn das Haus vermietet werde, könnten die Mieteinnahmen zur Zahlung von Steuern auf den über dem Freibetrag liegenden Anteil genutzt werden, führte Schrodi weiter aus. Dobrindts Vorschlag lautete, Eigenheime auch dann steuerfrei vererben zu können, wenn die Erben die Immobilie anschließend vermieten.
Schrodi kritisierte darüber hinaus, dass Dobrindt die Abschaffung bestehender Steuerschlupflöcher für große Erbschaften nicht angesprochen habe. Für Vermögen, die über 26 Millionen Euro liegen, zahlen die Erbschaftsteuerzahler oft weniger als ein Prozent Steuern, so Schrodi.
Grüne fordern Schließung von Steuerlücken
Die Kritik an Dobrindts Vorstoß wurde auch von den Grünen geteilt. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch (Grüne) erklärte, dass Eigenheime bereits jetzt steuerfrei vererbt werden könnten. Er kündigte an, dass seine Partei sich dafür einsetzen werde, sehr reiche Erben, die 300 und mehr Wohnungen geerbt hätten und dafür laut Gesetz keine Steuern zahlen müssten, künftig steuerlich stärker zu belasten. “Diese Steuerlücke ist ungerecht, wir wollen sie schließen”, sagte Audretsch.
FDP unterstützt CSU-Vorstoß
Aus der FDP-Fraktion kam dagegen Unterstützung für die von der CSU geforderte Steuererleichterung. “Es ist richtig, über eine Reform der Erbschaftsteuer nachzudenken”, so die zuständige Fraktionssprecherin Claudia Raffelhüschen (FDP). Sie schlug vor, dass selbstgenutzte Immobilien innerhalb der Familie generell von der Erbschaftsteuer befreit werden könnten, auch wenn diese vermietet werden.
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