Die SPD erhöht den Druck auf die Union, das sogenannte Schwarzfahren aus dem Strafrecht zu streichen. Gemeinsam mit den Grünen dringt die Partei auf eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein und das Ende von Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Bereich. Hintergrund sind geplante Beratungen im Bundestag zu entsprechenden Gesetzentwürfen der Grünen und der Linken.
SPD drängt auf Streichung von Paragraf 265a StGB
Die SPD verschärft in der Debatte um das Fahren ohne Fahrschein den Ton gegenüber der Union. „Für uns ist klar: Wer Bürokratieentlastung ernst nimmt, der sollte auch sagen: Paragraf 265a StGB gehört in dieser Form nicht mehr in ein modernes Strafrecht“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Ziel der SPD sei es demnach, mit dem „Koalitionspartner eine gemeinsame Verständigung hinzubekommen“.
Ihre Fraktion setze sich seit Längerem dafür ein, „das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht ersatzlos zu streichen und Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Bereich zu beenden“, so Wegge. „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, wenn Bundesjustizministerin Hubig eine Gesetzesänderung ernsthaft prüft, und unterstützen sie bei diesem Anliegen ausdrücklich“, sagte Wegge der „Rheinischen Post“.
Grüne fordern rasche Entkriminalisierung
Auch die Grünen erhöhen den Druck in der laufenden Debatte. „Die aktuelle Regelung in Paragraf 265a StGB ist ungerecht und diskriminierend. Wer eine verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann, landet durch eine Ersatzfreiheitsstrafe oft sogar im Gefängnis. Die Verfolgung solcher Bagatellfälle belastet die Justiz sehr stark“, sagte Lena Gumnior, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der „Rheinischen Post“.
Beratung im Bundestag angekündigt
Am Donnerstag will der Bundestag zwei Gesetzentwürfe von Grünen und Linken zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein beraten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich zuletzt offen für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein gezeigt.
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