Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adis Ahmetovic, hat Israel und die USA aufgefordert, den Krieg gegen den Iran zu beenden. Er bezeichnete das Vorgehen als völkerrechtswidrig und warnte vor einer Beteiligung Deutschlands, die gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Zugleich rief er zu Deeskalation und diplomatischen Lösungen auf, während andere Stimmen im Bundestag auf die Widersprüche im Völkerrecht hinweisen.
Ahmetovic warnt vor deutscher Beteiligung
Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adis Ahmetovic
Ahmetovic verwies dabei auf die völkerrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz. Artikel 25 des Grundgesetzes lautet: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." In Artikel 26 Absatz 1 heißt es: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Hofreiter betont Widersprüche im Völkerrecht
Der Vorsitzende des Europaausschusses im Bundestag, Anton Hofreiter (Grüne), sagte dem RND: "Der Angriff auf den Iran ist völkerrechtlich höchst fragwürdig. Aber das Mullah-Regime hat selbst völkerrechtswidrige Verbrechen begangen. Und dieses Völkerrecht beinhaltet unter anderem die responsibility to protect, also die Verantwortung, Menschen vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen."
Er könne deshalb nachvollziehen, dass sich "die Iraner" über den Angriff freuten, sagte Hofreiter dem RND. "Und ich finde, dass das Völkerrecht selbst widersprüchlich ist und Dilemmata produziert."
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