Amtsgericht Osnabrück / Foto: Köster
Wegen des heimlichen Filmes vorwiegend von Frauen auf privaten und öffentlichen Toiletten hat das Amtsgericht einen früheren Studenten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der heute in Hamburg lebende 26-Jährige wurde wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Verletzung der Persönlichkeitsrechte in 19 Fällen verurteilt. Er hatte zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 Spionagekameras in Toiletten versteckt, um gezielt Videoaufnahmen von verschiedenen Frauen und zufällig anwesenden Männern beim Toilettengang zu machen und sich daran sexuell zu erregen.
Mitbewohnerin auch bei Duschen gefilmt
Der gelernte Steuerfachangestellte hatte die Taten gestanden. Er hatte in seiner Wohngemeinschaft, bei Partys in anderen WGs und vor allem auf der öffentlichen Toilette des Instituts für Musik der Hochschule Osnabrück heimlich Aufnahmen davon gemacht, wie vorwiegend Frauen sich auf die Toilette setzten und urinierten. In der eigenen WG hatte der Mann seine Mitbewohnerin auch unter der Dusche gefilmt.
Neben der Bewährungsstrafe ordnete der Richter in der Entscheidung von Donnerstag an, dass der Mann für ein Jahr von einem Bewährungshelfer betreut werden muss. Mit zwei seiner Opfer, die auch an der Verhandlung teilnahmen, einigte sich sein Anwalt auf ein Schmerzensgeld von jeweils 2000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Opfer leiden unter Ängsten
Die Aufnahmen waren im Januar 2020 bei einer WG-Party aufgeflogen, bei der eine Kamera entdeckt worden war. Der 26-Jährige hatte die Taten umgehend zugegeben, die Gäste zeigten ihn daraufhin an. Er selber meldete sich bei der Polizei und informierte die Hochschule. Vor dem Amtsgericht äußerten sich auch zwei der jungen Opfer, die nach eigener Aussage weiterhin unter Ängsten und Vertrauensverlust leiden.