Am Mittwochnachmittag (22. Mai) wurden Beamte des Zentralen Verkehrsdienstes Osnabrück auf einen E-Roller aufmerksam, der auf dem Erich-Maria-Remarque-Ring unterwegs war. Wenig später stellte sich heraus, dass die Verkehrsbeamten einen richtigen Riecher hatten.
Bei der darauffolgenden Kontrolle des Fahrers, konnte dieser für das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis vorlegen. Auch über eine Fahrerlaubnis verfügte der 41-jährige Osnabrücker nicht. Erste Ermittlungen zeigten jedoch, dass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufwies und somit fahrerlaubnispflichtig war.
Fahrer zeigt sich unwissend
Im weiteren Verlauf erhärtete sich zudem der Verdacht, dass für den E-Scooter mit Sitz kein Versicherungsschutz bestand. Der 41-Jährige zeigte sich unwissend und bezog sich auf die Auskunft des Verkäufers des Rollers, der angab, dass keinerlei Fahrerlaubnis erforderlich sei. Auch von dem fehlenden Versicherungsschutz habe der 41-Jährige nach eigenen Angaben nichts gewusst.
Die Polizei ermittelt nun unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Darüber hinaus wurden weitere Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.