Zwei Jahre nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan fordert das Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte bessere Vorsorge für Ortskräfte in anderen Ländern, in denen die Bundeswehr im Einsatz ist.
Mehr Vorsorge für Ortskräfte
„Wenn der Ernstfall da ist, ist es zu spät, sich Gedanken zu machen“, betonte Sascha Richter, Verbindungsbeauftragter des Netzwerks, gegenüber den Funke-Mediengruppe Zeitungen. „Das sehen wir auch jetzt wieder in Mali, Niger und Sudan.“ Für Ortskräfte müsse das Verfahren erweitert werden, nicht nur auf andere Länder, sondern auch auf Mitarbeiter weiterer deutscher Institutionen. „Sinnvoll wäre, vorab und in Verträgen zu klären, was in Krisensituationen passiert, ab welchem Punkt eine Evakuierung möglich ist“, erklärte Richter. „Wir wollen, dass die Menschen, die für uns arbeiten, mit Respekt behandelt und versorgt werden. Afghanistan darf sich nicht wiederholen.“
Die Situation in Afghanistan
In Afghanistan, wo die Bundeswehr ihren bisher längsten Auslandseinsatz 2021 beendete, sind laut dem Patenschaftsnetzwerk noch viele Menschen, die mit den Deutschen zusammengearbeitet haben, in Gefahr. Zwei Jahre nach der Machtübernahme der Taliban gibt es in der Unterstützung für die Ortskräfte von Bundeswehr, GIZ und anderen deutschen Institutionen „eklatante Lücken“, so Richter. Visumsberechtigt sind die Ortskräfte selbst, Ehepartner und Kinder unter 18. Aber eine ledige 19-jährige Tochter, die noch im Haushalt lebt, hat kein Anrecht auf ein Visum.
Kritik an der aktuellen Regelung
„Dabei ist völlig klar, dass 19-jährige Mädchen nicht allein in Afghanistan bleiben können“, kritisierte Richter. Ortskräfte, die vor 2013 für Deutschland gearbeitet haben, sind zudem weiterhin ausgeschlossen, ebenso wie jene, die bei Subunternehmern angestellt waren. „Die Taliban machen da natürlich keinen Unterschied“, sagte Richter. „Man hat vor zwei Jahren gezielt Flaschenhälse gebaut, sodass möglichst wenig Menschen die Möglichkeit haben, zu entkommen.“