Das Bundesinnenministerium will den Fall großangelegter Täuschung bei Einbürgerungen aufarbeiten. Betrüger aus China erschlichen sich demnach deutsche Pässe, indem sie sich als Nachfahren von NS-Opfern ausgaben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das BKA ermitteln gegen 32 Beschuldigte.
Falsche Identitäten und gefälschte Dokumente
Die Täter nutzten Artikel 116 des Grundgesetzes, der die Wiedereinbürgerung von NS-Opfern und deren Nachfahren ermöglicht. Laut den Angaben in den Anträgen soll etwa eine angebliche Familie mit dem Nachnamen Wong von einem jüdischen Ehepaar namens Süßkind abstammen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen gingen die Betrüger meist ähnlich vor: Sie ließen eine israelische Geburtsurkunde und einen Pass fälschen, mit neuem Namen und neuem Geburtsort. Notare beglaubigten die Unterlagen, die Antragsteller übergaben sie an Konsularbeamte in einer deutschen Vertretung. Beim Bundesverwaltungsamt in Köln kamen lediglich die notariell gestempelten Kopien an.
Reaktion des Innenministeriums
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dem "Spiegel": "alles Erforderliche unternehmen, um erfolgte Betrugshandlungen in Wiedergutmachungsverfahren aufzudecken". Das Ministerium von Alexander Dobrindt (CSU) messe den aufgedeckten Fällen „große Beachtung“ zu, teilte der Sprecher mit.
Man bedauere die "Identitätsdiebstähle", bei denen "die Antragsteller missbräuchlich Biografien von NS-Betroffenen verwendet haben". Zudem kündigte er an: Sobald ausreichend Informationen vorlägen, werde das BVA in Fällen erschlichener Einbürgerung "umgehend Rücknahmeverfahren einleiten" – was bedeutet, dass die Beschuldigten ihre deutschen Pässe wieder verlieren könnten.
Verteidigung der Abläufe
Der Ministeriumssprecher verteidigte die generellen Abläufe bei den Antragsprüfungen im Bundesverwaltungsamt. Das BVA hatte bereits vor der Veröffentlichung des Falls mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Ermittlungen nicht äußere.