Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht rechtliche Spielräume für die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Ausweitung von Fußfesseln bei terroristischen Gefährdern. Eine konkrete Anschlagsgefahr sei dafür nicht nötig, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse aber gewahrt bleiben.
Verfassungsrechtliche Grenzen bei Präventivhaft
Papier betont, dass Fußfesseln zwar einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellen, dieser aber milder sei als die ebenfalls diskutierte Ausweitung der Präventivhaft. Die verfassungsrechtlichen Grenzen für Unterbindungs- oder Präventivgewahrsam seien eng, so der Juraprofessor. Die Bundesländer handhabten die Regelungen unterschiedlich, wobei Bayern die zeitlich weitestgehenden Vorschriften zur vorübergehenden präventiven Freiheitsentziehung habe.
Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu den bayerischen Regelungen sei anhängig und werde voraussichtlich Klärung bringen. Eine längerfristige Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten scheide nach geltendem Verfassungsrecht jedoch aus, so Papier.
Papier hält auch Änderungen im Jugendstrafrecht für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren für möglich. Derzeit müsse der Richter prüfen, ob der Heranwachsende nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstehe und ob eine Jugendverfehlung vorliege.
Denkbar sei eine gesetzliche Vermutungsregelung zugunsten des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Straftaten, so der emeritierte Rechtsprofessor der Universität München.