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Alexander Nübel

VfB Stuttgart trotz Niederlage im Achtelfinale der Europa League

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der VfB Stuttgart hat trotz einer 0:1-Heimniederlage gegen Celtic Glasgow das Achtelfinale der Europa League erreicht. Nach dem 4:1-Erfolg im Hinspiel reichte den Schwaben in der MHP-Arena ein Gesamtergebnis von 4:2, um souverän in die Runde der letzten 16 einzuziehen.

Früher Schock für Stuttgart

Die Partie in der MHP-Arena begann denkbar ungünstig für die Gastgeber. Bereits in der 1. Minute brachte Luke McCowan die Schotten in Führung. Nach einem schnellen Angriff traf der Mittelfeldspieler mit einem präzisen Linksschuss ins lange Eck zum 0:1.
Der frühe Rückstand änderte jedoch wenig an der Statik des Spiels. Stuttgart übernahm im weiteren Verlauf klar die Kontrolle und verzeichnete deutlich mehr Ballbesitz. Klare Möglichkeiten blieben zunächst jedoch Mangelware.

Stuttgarter Druck ohne Ertrag

Badredine Bouanani prüfte Gästetorhüter Viljami Sinisalo mit einem Flachschuss, Jamie Leweling zielte aus spitzem Winkel zu ungenau. Celtic beschränkte sich weitgehend auf Defensive und vereinzelte Vorstöße.
Auch nach dem Seitenwechsel spielte fast ausschließlich der Bundesligist. Der eingewechselte Chris Führich sorgte für frischen Schwung, während Celtic kaum noch offensive Akzente setzte. In der 68. Minute jubelte Stuttgart kurzzeitig über den vermeintlichen Ausgleich, doch der Treffer von Führich wurde wegen Abseits aberkannt.

Zwei aberkannte Tore und verpasste Chancen

In der 77. Minute folgte die nächste strittige Szene: Deniz Undav schob den Ball ins Netz, doch auch dieser Treffer zählte nicht, da zuvor eine Abseitsposition von Ermedin Demirovic festgestellt wurde.
In der Schlussphase drängten die Schwaben weiter auf den Ausgleich. Führich und Undav vergaben aussichtsreiche Gelegenheiten, während auf der Gegenseite Sebastian Tounekti in der Nachspielzeit an Alexander Nübel scheiterte.
Am Ende blieb es beim 0:1 aus Stuttgarter Sicht. Die Niederlage hatte jedoch keine Konsequenzen mehr für das Weiterkommen. Während Celtic immerhin einen Achtungserfolg verbuchte, zog Stuttgart souverän in die Runde der letzten 16 ein.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Werbematerial für

Thüringens Innenminister fordert Verbot verfassungsfeindlicher AfD-Landesverbände

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz spricht sich Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei aus. Er sieht insbesondere den Thüringer Landesverband der AfD als klar verfassungsfeindlich eingestuft und fordert eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Maier pocht auf „wehrhafte Demokratie“

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) bekräftigte seine Haltung, dass die AfD insgesamt als verfassungsfeindlich einzustufen sei. "Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten", sagte Maier dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben). Nach seinen Worten gelte dies zumindest gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.

Forderung nach Verbotsprüfung durch Bundesverfassungsgericht

"Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden", sagte der Landesinnenminister dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich." Maier knüpft seine Forderung an die bereits erfolgte Einstufung bestimmter AfD-Landesverbände als verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Bewertung der Kölner Gerichtsentscheidung

Das Verwaltungsgericht Köln habe im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, betonte Maier gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Das ist eine vorläufige Entscheidung, die Hauptsache bleibt abzuwarten", so Maier. Zugleich habe das Gericht nach seinen Worten sehr deutlich festgestellt: "Es besteht hinreichende Gewissheit, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt", sagte der SPD-Politiker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Der starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen."

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Krankenhaus (Archiv)

Bund und Länder einigen sich auf Krankenhausreform-Kompromiss

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Bund und Länder haben sich auf Änderungen an der Krankenhausreform geeinigt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht von einem mehrheitsfähigen Kompromiss der Koalitionsfraktionen, der den Umbau der Kliniklandschaft einleiten soll. Zugleich betont sie die Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung, auch in ländlichen Regionen.

Einigung zur Umsetzung der Krankenhausreform

Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf Änderungen an der Krankenhausreform geeinigt. Das bestätigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Donnerstag.
"Mit der erzielten Einigung für die Anpassung kann die Krankenhausreform nun vor Ort umgesetzt werden", sagte Warken der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). "Es hat sich gelohnt, auch die Länder in den letzten Tagen und Wochen eng in die Abstimmungen einzubinden", so Warken in der "Rheinischen Post".
Im Ergebnis stehe ein mehrheitsfähiger Kompromiss der Koalitionsfraktionen, "der den notwendigen Transformationsprozess unserer Krankenhauslandschaft einläutet", sagte die Ministerin der "Rheinischen Post".

Ziele: Spezialisierung und Sicherung der Versorgung

"Die grundsätzlichen Ziele bleiben dabei unberührt: Wir wollen mehr Spezialisierung, mehr Bündelung von Kapazitäten und damit eine Erhöhung der Behandlungsqualität", erklärte Warken in der "Rheinischen Post".
"Auf der anderen Seite erwarten die Menschen die Sicherstellung einer Grund- und Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen. Die Grundlage dafür haben wir dank der ergebnisorientierten Abstimmung aller Beteiligten nun geschaffen", sagte die Ministerin der "Rheinischen Post".

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Wirtschaftsministerium plant drastische Einschnitte bei Förderung kleiner Solaranlagen

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Das Bundeswirtschaftsministerium plant weitreichende Änderungen bei der Förderung von Solarenergie. Ein Arbeitsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht unter anderem Einschränkungen für kleine Solaranlagen auf Wohnhäusern, eine Pflicht zu intelligenten Stromzählern und neue Regeln für die Einspeisung ins Netz vor. Laut „Spiegel“-Bericht könnte dies sowohl private Betreiber als auch größere gewerbliche Anlagen spürbar treffen.

Keine Förderung mehr für kleine Dachanlagen

Künftige Solaranlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt sollen nach dem Arbeitsentwurf keine Förderung mehr erhalten. Bisher bekommen solche Anlagen zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von ihrer Größe und davon, ob sie nur einen Teil ihres Stroms einspeisen oder den gesamten erzeugten Strom ins Netz abgeben.
Betreiber kleiner Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 25 Kilowatt sollen sich dem Entwurf zufolge künftig selbst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, bevor sie diesen ins Netz einspeisen dürfen. Bislang waren die Netzbetreiber verpflichtet, den Strom aus solchen Anlagen stets abzunehmen.

Pflicht zu Smart Metern und begrenzte Einspeisung

Für kleinste Anlagen unter sieben Kilowatt ist laut Entwurf eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler vorgesehen, was die Investitionskosten erhöht. Die Betreiber dieser Anlagen müssen bis spätestens Ende 2028 einen Antrag auf vorzeitige Ausstattung mit einem solchen Zähler stellen. Balkonkraftwerke sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zudem sollen Solardachanlagen nach den Plänen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nur noch die Hälfte ihrer Leistung in das Stromnetz einspeisen dürfen. Darüber hinausgehende Strommengen dürfen nur selbst verbraucht oder im eigenen Speicher zwischengelagert werden. Im Gesetzentwurf ist noch offen, ob diese Begrenzung nur für Anlagen unter 25 Kilowatt oder auch für Anlagen bis 100 Kilowatt gelten soll. Bisher war die Einspeiseleistung auf 60 Prozent gedrosselt, nach dem Einbau eines Smart Meters entfiel diese Einschränkung vollständig. Balkonkraftwerke sind auch von dieser Regelung ausgenommen.

Neue Fördersystematik für große Anlagen

Ein weiterer Punkt in dem Entwurf betrifft das Marktsegment größerer Anlagen. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 Kilowatt erhalten derzeit je nach Größe unterschiedliche Fördersätze. Reiche will diese Fördersätze vereinheitlichen, was sehr großen Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE gegenüber kleineren gewerblichen Anlagen bevorteilen dürfte. Als Hauptgrund werden die enormen Skaleneffekte beim Anlagenbau genannt.
Das Bundeswirtschaftsministerium wollte die Details aus dem Entwurf auf Anfrage des „Spiegels“ nicht kommentieren. „Man wolle der öffentlichen Konsultation nicht vorgreifen“, sagte ein Sprecher dem Magazin. „Diese werde erfolgen, sobald die Arbeiten an der EEG-Novelle abgeschlossen seien.“
Grundsätzlich bestehe beim EEG Handlungsbedarf, da die Kosteneffizienz und die Versorgungssicherheit „in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigt“ worden seien, heißt es weiter. Die Allgemeinheit dürfe nicht weiter über Steuermittel Strom aus kleinen Solardachanlagen finanzieren, „die sich bereits ohne Förderung wirtschaftlich tragen könnten“.
Der Zubau von Photovoltaik und Windkraft hat im vergangenen Jahr die im EEG festgelegten Ausbauziele nicht erreicht. Laut den Vorgaben sollen seit 2025 jährlich 7,8 Gigawatt Windenergie neu installiert werden, ab 2026 soll der Solarzubau auf jährlich 22 Gigawatt steigen. Die Kürzung der Einspeisevergütung im EEG hatte in den Jahren nach 2012 dazu geführt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien einbrach.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Aushang der Gruppe NOZ-kritisch

Kommentar: Kritisiert die Meinung, nicht den Überbringer

von Heiko Pohlmann 26. Februar 2026

Wir leben in einer Gesellschaft, in der der Einzelne noch nie zuvor so viele Möglichkeiten hatte, sich umfassend zu informieren und selbst seine Meinung in die Welt zu tragen. Und doch werden die Stimmen lauter, die bei jeder missliebigen Kommentierung oder unternehmerischen Entscheidung von etablierten Medien sofort Manipulation, Zensur oder gar einen schleichenden Autoritarismus wittern.

Stimmen, die inzwischen offen fordern, dass bestimmte – ausdrücklich als solche gekennzeichnete – Kommentare einzelner Redakteure, darunter namentlich ein Chefredakteur und der Chef vom Dienst der Osnabrücker Tageszeitung NOZ, in dieser Form nicht mehr erscheinen sollen. Das kennen wir bei der HASEPOST auch; die Kritiker sind in Person teils deckungsgleich und kommen aus der gleichen politischen „Ecke“.

Ein Kommentar von Heiko Pohlmann

Sinngemäß läuft es darauf hinaus, dass kritische Stimmen zur vermeintlichen Mehrheitsmeinung im Blatt und der Redaktion keinen Platz mehr finden sollen. Unklar bleibt jedoch, worauf die rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktionsveranstaltung, um die es hier geht – darunter gut ein Dutzend „Omas gegen Rechts“ – ihre Annahme einer „Mehrheit“ stützen. Oder geht es am Ende doch eher um Deutungshoheit?

Man kann selbstverständlich andere Meinungen ablehnen. Man darf sie kritisieren. Man kann sie pointiert zurückweisen. Wer Meinungsfreiheit ernst nimmt, kann von der Presse allerdings nicht verlangen, dass unliebsame Meinungen gar nicht erst erscheinen.

Dass eine andere Sichtweise nur einen ‚Klick‘ entfernt ist – sei es in überregionalen Medien, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder auf unzähligen Blogs und Onlineportalen – bleibt in dieser Debatte auffallend unerwähnt. Medienvielfalt bedeutet gerade, dass unterschiedliche Perspektiven nebeneinanderstehen. Sie bedeutet nicht, dass jede Redaktion zur eigenen Filterblase verpflichtet ist. Medien – und insbesondere Meinungsbeiträge wie auch dieser Text – machen ein Angebot, sich kritisch mit einer anderen Sichtweise auseinanderzusetzen.

Und natürlich existiert auch innerhalb von Redaktionen Meinungspluralität. Wer ernsthaft journalistisch arbeitet, weiß, dass Diskussionen intern oft kontrovers geführt werden. Journalisten und Redaktionen arbeiten so!
Gleichzeitig gilt jedoch ein Grundprinzip, das häufig übersehen wird: der sogenannte Tendenzschutz. Presseunternehmen sind sogenannte Tendenzbetriebe. Der Verleger beziehungsweise Herausgeber hat – verfassungsrechtlich gestützt durch die Pressefreiheit und arbeitsrechtlich abgesichert – das Recht, die publizistische Linie seines Mediums festzulegen. Er trägt schließlich auch das wirtschaftliche Risiko.
Das bedeutet nicht, dass Redaktion und Redakteure an der kurzen Leine hängen.
Das bedeutet aber auch, dass redaktionelle Leitlinien nicht basisdemokratisch ausgehandelt werden – und dass ein Chefredakteur, der regelmäßig Kommentare verfasst, dem Verleger politisch mitunter nähersteht als ein Volontär oder Lokalreporter.

In Osnabrück hat sich unter dem Titel „NOZ-kritisch“ eine Gruppe zusammengefunden, die nach eigener Darstellung mit bestimmten Kommentaren der lokalen Tageszeitung nicht einverstanden ist. Neben inhaltlicher Kritik werden auch handwerkliche Aspekte – etwa Bildauswahl oder Kooperationen – thematisiert. Das ist legitim. Kritik gehört zur Öffentlichkeit.

Problematisch wird es dort, wo Kritik nicht mehr auf Argumente zielt, sondern auf Personen. Wer Kommentare verbieten und einzelne Autoren faktisch zum Schweigen bringen möchte, verlässt die Ebene der inhaltlichen Auseinandersetzung.

Ich war beim zweiten Treffen der kritischen Leserinnen und Leser als Pressevertreter anwesend. Teile der als öffentlich angekündigten Veranstaltung fanden später ohne Presse statt, sie wurde zum Verlassen des Raums aufgefordert. Was dort diskutiert wurde, entzieht sich so der öffentlichen Bewertung – auch das kann man kritisieren und wirft kein gutes Licht auf die Gruppe der Medienkritiker. Umso wichtiger bleibt der Grundsatz: Wer mehr Meinungsvielfalt fordert, sollte auch unbequeme Meinungen aushalten.

Zur Erinnerung: Noch nie gab es eine solche Medienvielfalt. Und gleichzeitig war es noch nie so einfach, selbst publizistisch tätig zu werden. Wer glaubt, bestimmte Perspektiven kämen zu kurz, kann eigene Plattformen schaffen, eigene Texte veröffentlichen, eigene Argumente formulieren. Das ist gelebte Meinungsfreiheit und kann zu neuen Einsichten führen. Eine offene Debatte lebt vom Widerspruch – nicht vom Versuch, bestimmte Perspektiven und Personen aus dem Diskurs zu drängen.

Ich würde der Gruppe der lokalen Medienkritiker ausdrücklich dazu raten, diesen nächsten Schritt zu gehen und sich selbst publizistisch zu betätigen. Frei nach Brechts Radiotheorie kann heute jeder selbst zum „Sender“ werden. Zeigt doch, wie es besser geht. Der lokale Medienmarkt kann Impulse aus allen Richtungen gut gebrauchen – aber bitte mit Respekt gegenüber anderen Meinungen und insbesondere gegenüber denen, die sie öffentlich vertreten.


[Gruß vom Herausgeber] Liebe Leserin, lieber Leser, schön, dass Sie bis zum Ende durchgehalten haben. Meinungsbeiträge spiegeln immer nur die Ansichten des jeweiligen Autors wider – nicht die der gesamten Redaktion. Mein Anliegen – und das unserer Redaktion – ist es, in gekennzeichneten Meinungsbeiträgen wie diesem Denkanstöße zu geben. Ob Sie zustimmen, ablehnen oder irgendwo dazwischenstehen: Wenn ein Kommentar neue Perspektiven eröffnet oder auch nur zum Nachdenken anregt, haben wir unsere Aufgabe erfüllt.

„Denken ist schwer, darum urteilen die meisten.“ (C. G. Jung)
Bitte denken Sie mehr. Ihr Heiko Pohlmann

26. Februar 2026 0 Kommentare
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Polizeibeauftragter fordert Parität in Führungspositionen von Bundespolizei und BKA

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, dringt auf deutlich mehr Frauen in Führungspositionen bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA). Er fordert eine paritätische Besetzung hoher Dienstgrade und verweist auf erheblichen Nachholbedarf bei beiden Behörden.

Forderung nach Parität in Führungsfunktionen

Uli Grötsch
"Der Polizeiberuf ist keine Männerdomäne. Frauen können den Polizeiberuf genauso gut wie ein Mann. Vielleicht gehen sie manchmal Dinge anders an, aber sicher nicht schlechter", so Grötsch weiter gegenüber dem "Münchner Merkur". Nach seiner Einschätzung ist "das Bundeskriminalamt beim Thema Frauen in Führungsfunktionen stärker aufgestellt als die Bundespolizei. Aber beide haben enormen Aufholbedarf."

Frauenanteile bei Bundespolizei und BKA

Der Frauenanteil in der Bundespolizei im Polizeivollzugsdienst, der größten Gruppe der Bundespolizeibeschäftigten, liegt bei etwa 21 Prozent. Im höheren Dienst der Bundespolizei beträgt der Anteil der Frauen rund 15 Prozent.
Beim BKA liegt der Frauenanteil nach den Angaben insgesamt bei 41 Prozent. In den Positionen ab einer Besoldungsstufe von A16, etwa auf der Ebene Abteilungsleiter, beträgt der Anteil der Frauen etwa 25 Prozent.

Debatte um gesetzliche Paritätsregelung

Auf die Frage, ob es eine gesetzliche Paritätsregelung geben müsse, um den Frauenanteil zu erhöhen, sagte Grötsch dem "Münchner Merkur": "Wenn man drauf wartet, dass es von selber kommt, dann wartet man lange." Frauen hätten bisweilen andere Lebensplanungen als Männer und bräuchten im Berufsleben andere Rahmenbedingungen, die von den Behörden geschaffen werden müssten.
"Wir sind im Jahr 2026, da kannst du nicht mehr sagen: Pech gehabt, du bist ein Mädchen und kannst keine Karriere bei der Bundespolizei machen", betonte Grötsch gegenüber dem "Münchner Merkur". Zu seinem eigenen Anspruch sagte er weiter: "Wenn meine Amtszeit endet, sollen Frauen in der Bundespolizei und auch beim BKA bessere Karriere-Voraussetzungen haben, als das heute der Fall ist. Gerne Fifty-Fifty ist das Ziel, bis meine Amtszeit endet. Wir arbeiten mit allem daran, was wir haben. Ob es am Ende reicht, werden wir sehen."

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Verlässlichkeit am Kreis: Albert Brack bleibt dem TV Bissendorf-Holte bis 2027 treu.

Weitere Vertragsverlängerung beim TV Bissendorf-Holte

von Hasepost 26. Februar 2026

Der TV Bissendorf-Holte kann die nächste wichtige Vertragsverlängerung vermelden: Kreisläufer Albert Brack hat seinen Vertrag ligaunabhängig bis 2027 verlängert. Damit bleibt der erfahrene Leistungsträger dem Verein unabhängig von der künftigen Ligazugehörigkeit erhalten und setzt gemeinsam mit dem TVB-H ein klares Zeichen für Kontinuität und Zusammenhalt.

Seit 2021 überzeugt Brack beim TVB-H mit seiner Verlässlichkeit am Kreis

Seit seinem Wechsel im Jahr 2021 an die Werscher Straße ist der 34-Jährige ein fester Bestandteil der 1. Herrenmannschaft. Mit seiner Präsenz am Kreis, seiner Abschlussstärke und seiner kompromisslosen Arbeit in der Abwehr prägt Albert Brack das Spiel des TVB-H seit mehreren Jahren entscheidend mit. Darüber hinaus übernimmt er als Führungsspieler Verantwortung und geht sowohl im Training als auch im Wettkampf voran. Zur Vertragsverlängerung sagt Brack: „Ich freue mich weiterhin Teil dieser Mannschaft zu sein. Meinen Ehrgeiz, meine Kraft und Energie ein weiteres Jahr in dieses Projekt zu stecken, fühlt sich richtig an.“

Vertragsverlängerung als starkes Zeichen für Zusammenhalt und Mentalität

Auch der sportliche Leiter Jan Thaler zeigt sich sehr zufrieden mit der Entscheidung: „Albert ist seit Jahren ein zentraler Baustein unseres Teams. Er bringt nicht nur enorme Qualität am Kreis mit, sondern verkörpert auch Mentalität, Erfahrung und Führungsstärke. Gerade in einer Phase, in der sportlich noch nicht alles entschieden ist, ist seine ligaunabhängige Zusage ein starkes Signal. Das zeigt, wie sehr er sich mit dem Verein und unserem Weg identifiziert. Wir sind sehr froh, weiterhin auf ihn bauen zu können.“

Haltung des TVB-H bei der Kaderzusammensetzung setzt weiter auf Stabilität

Mit der Verlängerung von Albert Brack treibt der TV Bissendorf-Holte seine langfristige Kaderplanung konsequent voran. Der Verein setzt damit bewusst auf Stabilität, Erfahrung und Identifikation – wichtige Faktoren für die weitere sportliche Entwicklung in den kommenden Jahren.

26. Februar 2026 0 Kommentare
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Alexander Dobrindt

Dobrindt setzt nach AfD-Gerichtsentscheidung auf Hauptsacheverfahren

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Nach dem vorläufigen Stopp der Einstufung der AfD als gesichert extremistisch im Eilverfahren durch das Verwaltungsgericht Köln richtet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) den Blick auf das Hauptsacheverfahren. Während Dobrindt die Einschätzung des Gerichts zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der Partei hervorhebt, kritisiert der Grünen-Politiker Till Steffen die Entscheidung und fordert ein entschiedenes Vorgehen des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Innenminister Dobrindt setzt auf Hauptsacheverfahren

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) kündigte nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln an, den Fokus nun auf das Hauptsacheverfahren zu legen. Das Gericht sage "deutlich, dass eine hinreichende Gewissheit dafür vorliegt, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden", erklärte Dobrindt am Donnerstag laut seinen Ausführungen.
Weiter sagte Dobrindt: "Dennoch konnte das Gericht im Rahmen des Eil-Rechtsverfahrens gegenwärtig keine das Gesamtbild der Partei diesbezüglich beherrschende Prägung feststellen. Das bedeutet, dass man sich jetzt auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren muss. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren auch weiter vortragen."
Mit Blick auf Forderungen nach einer Prüfung eines Parteiverbots betonte der Innenminister, man müsse die AfD "wegregieren" und nicht "wegverbieten" wollen. "Ich sage das jetzt auch, gerade weil dieser Beschluss, den wir heute zur Kenntnis nehmen, zeigt, wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist. Das Gericht hat heute noch mal deutlich gemacht, wie hoch die Hürden auch einer Einstufung sind und nochmal sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass es immer auch um eine im Gesamtbild beherrschende Prägung gehen muss, die nachgewiesen wird."

Kritik von Grünen-Politiker Steffen

Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) äußerte deutliche Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. "Gegen den Beschluss sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich Beschwerde einlegen", sagte der Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe).
Steffen warf dem Gericht vor, die Strategie der Partei verkannt zu haben. "Das Verwaltungsgericht verkennt offensichtlich die Bedeutung des Begriffs `Remigration` für die AfD als Gesamtpartei", sagte er dem "Handelsblatt". "Es ist Methode der AfD, die wahre Bedeutung etwa im Parteiprogramm zu verschleiern. Genau mit dieser Methode hat sich das Gericht aber täuschen lassen."

Hintergrund: Hochstufung durch den Verfassungsschutz

Am 2. Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz öffentlich bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Folgegutachtens vom "Verdachtsfall" zu einer "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft werde. Am 5. Mai 2025 erhob die AfD gegen diese Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe Klage und stellte zugleich einen Eilantrag.
Das Verwaltungsgericht Köln stellte im Eilverfahren fest, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass "ihrem Gesamtbild nach" eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Wahlplakat der

Grüne holen in Umfrage zur Landtagswahl Baden-Württemberg auf

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Die Grünen verkleinern kurz vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg den Abstand zur CDU. In einer Vorwahlumfrage von Infratest für den „Deutschlandtrend“ der ARD liegt die CDU knapp vor den Grünen, während die AfD deutlich stärker abschneidet als bei der vergangenen Landtagswahl. Die Zufriedenheit mit der Arbeit der Landesregierung und Ministerpräsident Winfried Kretschmann bleibt hoch, bei der Frage nach der zukünftigen Regierungsführung liegt die CDU jedoch vorn.

CDU knapp vor Grünen – AfD deutlich stärker als 2021

In der von Infratest gemessenen Wählergunst für Baden-Württemberg kommen die Grünen in der Vorwahlumfrage für den sogenannten „Deutschlandtrend“ der ARD aktuell auf 27 Prozent, das sind 4 Prozentpunkte mehr als Mitte Januar (Landtagswahl 2021: 32,6 Prozent). Die CDU käme auf 28 Prozent, ein Minus von einem Punkt im Vergleich zu Januar (Landtagswahl 2021: 24,1 Prozent).
Die SPD läge bei 7 Prozent, ein Minus von einem Punkt im Vergleich zu Januar (Landtagswahl 2021: 11,0 Prozent), und die FDP bei 6 Prozent, ein Plus von einem Punkt (Landtagswahl 2021: 10,5 Prozent). Die AfD käme auf 18 Prozent und verliert damit 2 Punkte im Vergleich zu Januar, liegt aber deutlich über ihrem Ergebnis der Landtagswahl 2021 von 9,7 Prozent. Die Linke käme auf 5,5 Prozent und verliert 1,5 Punkte im Vergleich zu Januar (Landtagswahl 2021: 3,6 Prozent). Alle anderen Parteien kämen zusammen auf 8,5 Prozent, ein Plus von 0,5 Punkten.

Umfrage ist Stimmungslage, keine Prognose

Für die Umfrage wurden von Montag bis Mittwoch dieser Woche 1.530 Wahlberechtigte in Baden-Württemberg befragt. Die ARD weist darauf hin, dass es sich ausdrücklich um keine Prognose handelt, sondern um die politische Stimmung in der laufenden Woche. Die Sonntagsfrage messe „aktuelle Wahlneigungen und nicht tatsächliches Wahlverhalten“. Sie ermittelt laut ARD einen Zwischenstand im Meinungsbildungsprozess der Wahlbevölkerung, der erst am Wahlsonntag abgeschlossen sei. Rückschlüsse auf den Wahlausgang seien damit nur bedingt möglich.
Für zwei Drittel aller Wahlberechtigten (68 Prozent) steht laut Infratest die Wahlentscheidung fest. Jeder siebte Wahlberechtigte (14 Prozent) in Baden-Württemberg gibt an, dass sich seine Parteipräferenz bis zum Wahltag noch ändern könnte. Jeder Sechste (18 Prozent) tendiert zur Nichtwahl oder lässt bislang keine Neigung zu einer Partei erkennen.

Hohe Zufriedenheit mit Landesregierung und Spitzenkandidaten

Die derzeitige Landesregierung wird in der Umfrage mehrheitlich positiv bewertet. 52 Prozent der Befragten sind mit deren Arbeit sehr zufrieden oder zufrieden, das sind 4 Prozentpunkte mehr als im Januar. 45 Prozent sind weniger oder gar nicht zufrieden.
Bei der Zufriedenheit mit der politischen Arbeit sticht der amtierende Ministerpräsident Winfried Kretschmann von den Grünen hervor: Eine Mehrheit von 59 Prozent ist mit seiner Arbeit aktuell zufrieden oder sehr zufrieden, das sind 2 Prozentpunkte weniger im Vergleich zu Oktober 2025. Mit der Arbeit des Spitzenkandidaten der Grünen, Cem Özdemir, sind aktuell 49 Prozent sehr zufrieden oder zufrieden, 2 Punkte mehr als im Januar, 40 Prozent sind weniger oder gar nicht zufrieden.
Mit der Arbeit von CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel sind laut „Deutschlandtrend“ 23 Prozent sehr zufrieden oder zufrieden, ein Plus von 4 Punkten, 27 Prozent sind weniger oder gar nicht zufrieden; 50 Prozent kennen ihn nicht oder trauen sich keine Bewertung zu. Mit der Arbeit des AfD-Spitzenkandidaten Markus Frohnmaier sind 14 Prozent sehr zufrieden oder zufrieden, ebenfalls ein Plus von 4 Punkten, 33 Prozent zeigen sich weniger oder gar nicht zufrieden, 53 Prozent trauen sich kein Urteil zu.
Der SPD-Spitzenkandidat Andreas Stoch kann 17 Prozent von seiner Arbeit überzeugen, ein Zuwachs von 4 Punkten, 29 Prozent zeigen sich kritisch; 54 Prozent können seine Arbeit nicht bewerten. Bei dem FDP-Spitzenkandidaten Hans-Ulrich Rülke äußern 13 Prozent Zufriedenheit mit dessen Arbeit, 31 Prozent zeigen sich unzufrieden und 56 Prozent trauen sich kein Urteil zu.
Bei der Führung der künftigen Landesregierung wünschen sich aktuell 36 Prozent der Befragten eine CDU-geführte Landesregierung, das sind 4 Punkte weniger als im Januar. 34 Prozent sprechen sich für eine von den Grünen geführte Regierung aus, ein Plus von 2 Punkten, und unverändert 19 Prozent wollen eine von der AfD geführte Landesregierung. 11 Prozent können oder wollen sich in dieser Frage nicht festlegen.
Wenn die Befragten bei der Führung der künftigen Landesregierung zwischen CDU und Grünen entscheiden sollen, wünschen sich 48 Prozent eine CDU-geführte und 34 Prozent eine Grünen-geführte Regierung. 18 Prozent können oder wollen sich bei der Frage nicht festlegen.
Wenn man den Ministerpräsidenten des Landes direkt wählen könnte, läge laut „Infratest“ der Kandidat der Grünen vor der Konkurrenz. 42 Prozent würden sich für Cem Özdemir entscheiden, 3 Punkte mehr als im Januar. Für den CDU-Kandidaten Manuel Hagel sprechen sich 21 Prozent aus, ein Plus von 2 Punkten, und für den AfD-Kandidaten Markus Frohnmaier 11 Prozent, ebenfalls ein Plus von 2 Punkten. Gut jeder Vierte (26 Prozent) antwortet mit „weiß nicht“ oder macht keine Angabe.
Wenn die Befragten bei einer Direktwahl des Regierungschefs in dem Bundesland zwischen den beiden Kandidaten von Grünen und CDU entscheiden sollen, sprechen sich 43 Prozent für Cem Özdemir aus, 28 Prozent für Manuel Hagel. 29 Prozent antworten mit „weiß nicht“ oder machen keine Angabe.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Frankfurter Börse

Dax steigt nach KI-Rally, stößt erneut an Widerstand

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der Dax hat am Donnerstag nach einem zunächst verhaltenen Start zugelegt und ist zeitweise über die Marke von 25.300 Punkten gestiegen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Leitindex mit 25.289 Punkten berechnet, was einem Plus von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss entspricht. Gewinnmitnahmen in den USA bremsten den Anstieg am Nachmittag. Parallel legten Gas- und Ölpreise zu, während der Euro etwas nachgab.

Dax schwankt um Widerstandsmarke

Im Tagesverlauf zeigte sich der deutsche Leitindex volatil. „Nach einem zähen Start nahm der Dax im Tagesverlauf Fahrt auf und es gelang ihm der Sprung über die 25.300er-Marke“, kommentierte Andreas Lipkow, Chef-Marktanalyst von CMC Markets. „Doch dann setzten mit der Handelseröffnung an der Wall Street beim KI-Highflyer Nvidia nach erneut starken Zahlen Gewinnmitnahmen ein und zogen den Dax mit nach unten“, so Lipkow weiter.
Das sei das Niveau, auf dem der Markt bereits dreimal im Februar umgedreht sei, erklärte Lipkow. „Prallt der Index jetzt erneut oben ab, könnten mehr und mehr Anleger so langsam, aber sicher die Geduld verlieren. Um das Allzeithoch anzulaufen, sollte der Dax diese Barriere also zeitnah aus dem Weg räumen.“
Insgesamt sei zu beobachten, dass die Investoren ihre Zurückhaltung ob der geo- und handelspolitischen Sorgen etwas aufgegeben haben, sagte der Analyst. „Vorsicht sollte allerdings auch deshalb weiter geboten sein, da sich das Handelsvolumen bereits seit einigen Handelstagen rückläufig entwickelt. Die aktuelle Konsolidierungsphase im Dax steht dadurch auf sehr tönernen Füßen“, erklärte Lipkow. „Daraus ergeben sich auf der anderen Seite aber auch Chancen, sollten die Käufer zurückkehren und die Kurse entsprechend unter höherem Handelsvolumen anziehen.“

Unternehmenswerte im Fokus

Bis kurz vor Handelsschluss standen die Papiere von SAP und der Deutschen Börse an der Spitze der Frankfurter Kursliste. Das Schlusslicht bildeten die Aktien von Heidelberg Materials. Hintergrund sind die Quartalszahlen des Baustoffkonzerns. Zwar hatte Heidelberg Materials einen Rekordgewinn zu verzeichnen, doch die Prognose enttäuschte Anleger. Hinzu kommt die Diskussion um eine Abschwächung der Klimaregeln. Heidelberg Materials hatte früh in eine klimafreundlichere Produktion investiert.

Rohstoff- und Devisenmärkte

Unterdessen stieg der Gaspreis: Eine Megawattstunde (MWh) Gas zur Lieferung im März kostete 32 Euro und damit drei Prozent mehr als am Vortag. Das impliziert einen Verbraucherpreis von mindestens rund acht bis zehn Cent pro Kilowattstunde (kWh) inklusive Nebenkosten und Steuern, sollte das Preisniveau dauerhaft so bleiben.
Der Ölpreis stieg unterdessen stark: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Donnerstagnachmittag gegen 17 Uhr deutscher Zeit 72,29 US-Dollar, das waren 2,0 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.
Die europäische Gemeinschaftswährung war am Donnerstagnachmittag etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,1789 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8482 Euro zu haben.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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