Taxi (Symbolbild) / Foto: (c) Fotolia
Anfang der Woche kontaktierte uns ein Leser bezüglich eines Erlebnisses vom vergangenen Wochenende. Mehrere Taxifahrer hätten ihn in der Nacht nicht mitnehmen wollen, vermutlich aufgrund seines blauen Auges. Hätte er mitgenommen werden müssen?
Was war passiert? Der HASEPOST-Leser war am Wochenende in der Osnabrücker Innenstadt unterwegs. Dort sei er nachts nach eigenen Angaben von mehreren Personen am Neumarkt zusammengeschlagen worden, woraufhin er ein Krankenhaus aufgesucht hätte. Dort sei er behandelt und schließlich mit Kühlakku sowie einem frischen blauen Auge entlassen worden. Als er anschließend ein Taxi nehmen wollte, um zu seinem Wohnort in Hagen zu gelangen, sei er allerdings zunächst von mehreren Fahrern abgelehnt worden.
Wann darf die Mitfahrt verwehrt werden?
Doch wann darf ein Taxifahrer einen Fahrgast eigentlich ablehnen? Der ADAC schreibt dazu: „Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrer eine sogenannte Beförderungspflicht. Das heißt, der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren. Ist der Kunde allerdings angetrunken oder aggressiv, darf der Fahrer sich weigern, ihn zu befördern.“ Aus der aktuellen Verordnung mit Taxen in der Stadt Osnabrück geht hervor: Das gesamte Gebiet der Stadt Osnabrück ist ein solches Pflichtfahrgebiet. Der Landkreis, in dem auch der gewünschte Zielort des Lesers liegt, zählt nicht dazu. Nach eigenen Angaben sei der HASEPOST-Leser allerdings weder angetrunken noch aggressiv gewesen.
Der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) ist weiterhin zu entnehmen, dass Taxi- (und auch Busfahrer) eine Beförderung eines Fahrgastes ablehnen können, „wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt“. Hier liege es dann im Ermessen des jeweiligen Taxifahrers, den Fahrgast zu befördern, führt Selahattin Ekicibil, Geschäftsführer des Taxiunternehmens Appfahrt, aus. Keines seiner Taxis war vom Vorwurf des Lesers betroffen.
Mitfahrt liegt im Ermessen des Taxifahrers
„Ich kann mir die Situation jetzt auch nur grob vorstellen, aber wahrscheinlich hätte ich ihn bei seinem geschilderten Auftreten mitgenommen. Am Ende ist es aber je nach Situation Erwägungssache, daher kann ich die Kollegen auch ein Stück weit verstehen, wenn sie einen Gast mit frischen Wunden aus einer Prügelei nicht mitnehmen wollten.“
Gut für den HASEPOST-Leser: Nach einem anfänglichen Fußmarsch fand sich dann doch noch ein Taxifahrer, der sich bereit erklärte, den verwundeten Mann nach Hause zu fahren. Taxiunternehmer Ekicibil rät verletzten Fahrgästen: „Ich würde ganz offen erzählen, was passiert ist. Solange der Gast sich nicht total betrunken oder aggressiv zeigt, wird er normalerweise auch mitgenommen.“
Übrigens: Die oben geschilderte Beförderungspflicht gilt auch für Haustiere. Blindenhunde müssen sogar kostenlos mitgenommen werden. Mehr Rechte und Pflichten von Taxifahrern und -gästen gibt’s hier.