Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach hat Verbesserungsvorschläge zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Verfassungsfeinden vorgebracht. Neben einer Grundgesetzänderung schlägt Limbach vor, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu einem zustimmungspflichtigen Gesetz zu machen.
Mehr Schutz für das Bundesverfassungsgericht
Benjamin Limbach, Justizminister von Nordrhein-Westfalen (Grüne), argumentiert, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um das Bundesverfassungsgericht besser vor Verfassungsfeinden zu schützen. In einem Interview mit der FAZ erklärte Limbach, dass verschiedene Bundesländer bereits konkrete Vorschläge erarbeitet hätten, die über die aktuelle Praxis auf Bundesebene hinausgingen. „Das Bundesverfassungsgericht ist ein großer Erfolg des Grundgesetzes, es hat sich als Bürgergericht wirklich bestens etabliert. Aber nach unserer Auffassung ist es noch nicht sturmerprobt“, so Limbach.
Inspiriert von internationalen Erfahrungen
Limbachs Äußerungen reflektieren besorgniserregende Entwicklungen in Ländern wie Polen und Ungarn, wo extremistische oder populistische Regierungen versucht haben, Einfluss auf das Verfassungsgericht auszuüben. In Reaktion darauf schlagen die Bundesländer „einige wenige, aber äußerst effiziente Änderungen“ des Artikels 93 und 94 des Grundgesetzes vor.
Neue Vorschläge zur Absicherung des Gerichts
Benjamin Limbach betonte, dass man unter anderem die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen im Grundgesetz verankern möchte. Weiterhin schlägt er Maßnahmen vor, um eine mögliche Blockade bei der Wahl von Bundesverfassungsrichtern zu verhindern. „Unser Vorschlag ist: Wenn binnen eines Jahres eine vakante Stelle nicht durch das eigentlich zuständige Wahlorgan, sprich Bundestag oder Bundesrat, besetzt wird, dann wechselt die Zuständigkeit zum jeweils anderen Wahlorgan“, erklärte der Justizminister.
Die Bundesländer sprachen sich zudem dafür aus, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu einem zustimmungspflichtigen Gesetz zu machen. „Jede Änderung dieses Gesetzes durch den Bundestag soll künftig im Bundesrat zustimmungspflichtig werden. Wir wollen das Verfassungsgericht also nicht nur im Grundgesetz, sondern auch noch mal auf der einfachgesetzlichen Ebene absichern“, so Limbach. Ziel dieser Änderungen sei es, das Bundesverfassungsgericht krisenfester zu machen und den demokratischen Rechtsstaat besser zu schützen.
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