Maske (Symbolbild)
Bereits in der vergangenen Woche hat das Land Niedersachsen seine Corona-Verordnung verlängert. In weiten Teilen bleiben die Schutzmaßnahmen unverändert, vereinzelt gibt es Lockerungen.
Die neue Verordnung ist bereits in Kraft getreten und gilt vorerst bis zum 22. Juni. Als Begründung für die erneute Verlängerung führte die Landesregierung in Hannover an, dass es weiterhin eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gebe und die Sieben-Tage-Inzidenz in Niedersachsen vergleichsweise hoch sei. Am heutigen Mittwoch (1. Juni) meldete das Robert-Koch-Institut 8.354 Neuinfektionen, am gestrigen Dienstag lag der Inzidenzwert bei 259,1.
Lockerungen unter anderem in Krankenhäusern
Die neuen Lockerungen können sich insbesondere in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen bemerkbar machen, die nun Beschäftigte und Patienten je nach Lage zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten können. Bislang war in diesen Einrichtungen grundsätzlich eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske Pflicht.
Neu ist außerdem, dass in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sowohl Patienten als auch Ärzte die Maske abnehmen dürfen, wenn dies zur Behandlung notwendig ist. Für Beschäftigte entfällt zudem die Pflicht zum Tragen einer Maske in Räumen, zu denen Patienten keinen Zugang haben. Bestehen bleibt die Maskenpflicht hingegen bei Kontakt zu besonders vulnerablen Patienten.
Wöchentliche Testpflicht in Flüchtlingsheimen entfällt
Weitere Lockerungen betreffen Personen in Flüchtlings- und Asylbewerberheimen: Statt wie bisher zweimal pro Woche bedarf es nun nur noch einen einzigen Test zum Zeitpunkt der Aufnahme. FFP2-Masken müssen allerdings weiterhin getragen werden.
Einen Überblick über die aktuellen Corona-Regeln liefert die folgende Grafik: