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Niedersachsen lockert weiter: Mehr Möglichkeiten für Ungeimpfte – Moskaubad öffnet am 14. März wieder

Große Straße in Osnabrück

Nach ersten Lockerungen seit vergangenem Donnerstag (24. Februar) folgen am morgigen Freitag (4. März) weitere Öffnungsschritte in Niedersachsen. Insbesondere Ungeimpfte erhalten zahlreiche Freiheiten zurück – unter Voraussetzung eines negativen Coronatests.

Die erneuten Lockerungen ergeben sich aus dem niedersächsischen Stufenplan, der vorsieht, dass bis zum 19. März nahezu alle Corona-Einschränkungen fallen. Betroffen von den Lockerungen sind zahlreiche Veranstaltungen, die ab morgen teilweise auch wieder für Ungeimpfte zugänglich sein werden. Discotheken dürfen wieder öffnen, der VfL Osnabrück vor deutlich mehr Zuschauern ran. Was bleibt, ist eine weitgehende Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

VfL vor 14.000 Zuschauern

So gilt für Veranstaltungen, an denen mehr als 50 Personen teilnehmen, statt 2G ab morgen 3G. Auch die Abstandsregelung entfällt. Hingegen bleibt – außer im Sitzen – die FFP2-Pflicht bestehen. Bei Veranstaltungen mit über 2.000 Personen entfällt die Test- bzw. Boosterpflicht für Geimpfte und Genesene, bei freiwilligem 2G+ entfällt zudem die Abstandspflicht vollständig. Die Obergrenze der Teilnehmer liegt in Innenräumen bei 6.000, in Außenbereichen bei 25.000. Erweiterungen sind bei freiwilligem 2G+ möglich. Betroffen von der Lockerung ist auch der VfL Osnabrück, der auf ein 2G+-Konzept setzt und für das kommenden Heimspiel am Samstag gegen Kaiserslautern aktuell mit 14.000 Zuschauern plant.

Discotheken öffnen

Auch Discotheken dürfen erstmals in diesem Jahr wieder für partyfreudige Gäste öffnen. In welchen Osnabrücker Clubs am Wochenende gefeiert werden kann und welche Regelungen es zu beachten gibt, hat die HASEPOST bereits zusammengefasst.

Außerdem gilt für die Gastronomie von nun an wieder 3G statt 2G, die FFP2-Pflicht bleibt allerdings bestehen. Ab morgen dürfen Hotels und andere Unterkünfte zudem auch wieder Ungeimpfte beherbergen. Auf Sportanlagen entfallen alle Beschränkungen bis auf die FFP2-Pflicht (außer beim Sporttreiben und im Sitzen). Im ÖPNV bleibt hingegen alles beim Alten (3G und FFP2-Maskenpflicht).

Neue Regelungen auch in Nettebad & Co.

Für Besucher des Nettebads, der Loma-Sauna und des Nettedroms sind die bislang gewohnten Regelungen ab Freitag ebenfalls vorerst Geschichte. Das Schinkelbad zieht am Samstag nach. Gäste müssen dann keinen „G-Nachweis“ mehr erbringen und auch die Besucherobergrenzen fallen weg. Ganz konkret heißt das für die Bäder- und Freizeiteinrichtungen der Stadtwerke Osnabrück: Gäste müssen beim Eintritt keinen Nachweis mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus erbringen und auch keinen aktuellen Negativtest nachweisen. Auf freiwilliger Basis können sie sich zur Kontaktnachverfolgung mit der Corona-Warn-App einloggen.

Die Bäderampeln für das Nettebad und das Schinkelbad sind ab Freitag offline, denn innerhalb des Hygienekonzepts sind keine Besucherobergrenzen mehr festgelegt. Einzige Einschränkung: Es gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht vom Eingang bis zu den Umkleidekabinen. Die Lockerungen gelten auch für die Loma-Sauna und das Nettedrom. „Wir sind hocherfreut über die Lockerungen, denn sie ermöglichen uns nach den langen Monaten seit Beginn der Pandemie wieder einen weitestgehend normalen Bäderbetrieb“, sagt Stadtwerke-Bäderchef Wolfgang Hermle.

Wichtiger Hinweis: Das Schinkelbad öffnet am Freitag (4. März) noch unter 3G-Bedingungen – die Regel gilt auch noch beim Abend der Harmonie. Teilnehmende müssen also einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen Negativtest vorlegen. Ab Samstag (5. März) entfallen dann analog zum Nettebad die Zutrittsbeschränkungen.

Restart Moskaubad am 14. März

Das Moskaubad wird am Montag (14. März) wieder seine Tore öffnen. Die Stadtwerke hatten die Schwimmhalle Ende November für den Publikumsverkehr geschlossen. Lediglich Kurse sowie Schwimmzeiten für Vereine und Schulen waren wie gewohnt weitergelaufen. Auch im Moskaubad müssen dann keine „G-Nachweise“ erbracht werden. Es gilt lediglich eine FFP2-Maskenpflicht vom Eingang bis zu den Umkleidekabinen.

Neue Regelungen gelten bis zum 19. März

Die folgende Grafik bietet noch einmal einen Überblick über alle ab dem 4. März geltenden neuen Regelungen:

Automatisch gespeicherter Entwurf
Grafik: Land Niedersachsen

Die neuen Regelungen bleiben vorerst bis einschließlich des 19. März bestehen. In der Folge sind weitere Lockerungen vorgesehen, sodass ab dem 20. März alle Beschränkungen bis auf die Maskenpflicht fallen sollen.


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Maurice Guss
Maurice Guss
Maurice Guss absolvierte im Herbst 2019 ein Praktikum bei der HASEPOST. Im Anschluss berichtete er zunächst als freier Mitarbeiter über spannende Themen in Osnabrück. Seit 2021 arbeitet er fest im Redaktionsteam und absolviert ein Fernstudium in Medien- und Kommunikationsmanagement. Nicht nur weil er selbst mehrfach in der Woche auf dem Fußballfeld steht, berichtet er besonders gerne über den VfL Osnabrück.

  

   

 

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