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Neues Infektionsschutzgesetz, neue Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten in Niedersachsen

Gastronomie (Symbolbild)

Ein neues Infektionsschutzgesetz des Bundes und eine neue Corona-Verordnung des Landes sorgen derzeit für einiges an Unklarheit bezüglich der aktuellen Corona-Regeln bei vielen Bürgerinnen und Bürgern. Die HASEPOST-Redaktion hat den Überblick behalten und die aktuellen Regeln zusammengefasst.

Nichts wird es mit dem eigentlich vorgesehen Freedom-Day am heutigen Sonntag (20. März): Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes hat das Land Niedersachsen zahlreiche Corona-Regeln weiter aufrecht erhalten – bis einschließlich zum 2. April. Eine weitere Verlängerung ist dann nicht mehr möglich, und das trotz der weiterhin auf Rekordniveau befindlichen Corona-Zahlen.

Was gilt denn nun?

Diese Frage hat zum Wochenende hin für viel Diskussionsstoff gesorgt. Politikerinnen und Politiker aus dem Land Niedersachsen hatten bis zuletzt auf strengere Regeln im Infektionsschutzgesetz gedrängt – ohne großen Erfolg. Stattdessen wurden einige bislang bestehende Regeln verlängert. Die wichtigsten hat die HASEPOST-Redaktion im folgenden zusammengefasst:

  • bei privaten Zusammenkünften und Feiern entfallen de Kontaktbeschränkungen; bei über 50 Teilnehmern gilt 3G
  • in der Gastronomie und bei der Beherbergung gilt 3G, ebenso bei Veranstaltungen mit 50 bis 2.000 Teilnehmern (inkl. FFP2-Maskenpflicht)
  • bei größeren Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmern gilt 2G sowie eine FFP2- Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
  • in Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars und ähnlichen Lokalitäten gilt 2G+ und eine FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
  • im ÖPNV gilt eine FFP2-Maskenpflicht
  • Besuche in Heimen und Pflege-/Alterseinrichtungen gilt FFP2-Maskenpflicht, zudem ist ein negativer Testnachweis nötig
  • im Einzelhandel gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht

Das Land Niedersachsen informiert auf seiner Homepage über weitere Regeln und bietet dort u. a. folgende Übersicht an:

Automatisch gespeicherter Entwurf
Übersicht zu den aktuellen Corona-Regeln / Grafik: Land Niedersachsen

Die Regeln gelten bis einschließlich des 2. Aprils 2022. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt es den Ländern in der Folge nicht, die Maßnahmen auf Eigeninitiative zu verlängern. Die HASEPOST wird weiter tagesaktuell berichten informieren.


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Maurice Guss
Maurice Guss
Maurice Guss absolvierte im Herbst 2019 ein Praktikum bei der HASEPOST. Im Anschluss berichtete er zunächst als freier Mitarbeiter über spannende Themen in Osnabrück. Seit 2021 arbeitet er fest im Redaktionsteam und absolviert ein Fernstudium in Medien- und Kommunikationsmanagement. Nicht nur weil er selbst mehrfach in der Woche auf dem Fußballfeld steht, berichtet er besonders gerne über den VfL Osnabrück.

  

   

 

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