Boris Pistorius (Archivbild)
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag (16. Dezember) den bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechtes gebilligt. Damit ist der Weg frei für ein zeitnahes Inkrafttreten dieses Gesetzes. Niedersachsen Innenminister, der ehemalige Osnabrücker Oberbürgermeister Boris Pistorius, begrüßt die Verabschiedung.
Zentraler Bestandteil der Neuregelungen ist, dass langjährig Geduldete, die sich zum Stichtag 31.10.2022 fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, durch eine achtzehnmonatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit erhalten, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Parallel werden bei den bestehenden stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelungen die notwendigen Voraufenthaltszeiten abgesenkt und der Kreis der hiervon profitierenden Ausländerinnen und Ausländer erweitert.
„Schaffen eine echte Bleibeoption“
Pistorius bezeichnet das Chancen-Aufenthaltsrecht als einen „echten Meilenstein auf dem Weg in ein längst überfälliges, zeitgemäßes Migrationsrecht“. Es handele sich um einen entscheidenden, migrationspolitischen Paradigmenwechsel. „Wir schaffen damit eine echte Bleibeoption für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, die bislang von sogenannten Kettenduldungen betroffen waren. Diese Chance verbinden wir mit der Erwartung, dass sich diese Menschen hier schnell integrieren und an der Klärung ihrer Identität mitwirken. Gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für diejenigen, die bereits gezeigt haben, dass sie sich in unsere Gesellschaft einbringen und unseren Arbeitsmarkt bereichern wollen. Ich freue mich, dass dieses Chancen-Aufenthaltsrecht, das ich im Bereich Migration des Ampel-Koalitionsvertrages federführend verhandelt habe, nun zeitnah in Kraft treten kann.“
Nach dem heutigen Beschluss des Bundesrates muss das Gesetz noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden, damit es in Kraft treten kann. Bis dahin gilt in Niedersachsen eine bereits im Mai dieses Jahres erlassene Vorgriffsregelung. Damit wird gewährleistet, dass Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Anwendungsbereich der künftigen bundesgesetzlichen Regelungen fallen werden, bereits jetzt eine so genannte Ermessensduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG) erhalten, soweit diese Personen nicht ohnehin im Besitz einer Duldung sind.