Nach einem Brand auf dem Gelände eines Osnabrücker Abschleppunternehmens im Mai 2020 hat das Landgericht Osnabrück drei Männer wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Verstrickungsbruch verurteilt. Zwei Angeklagte müssen mehrere Jahre ins Gefängnis, ein dritter erhielt eine Bewährungsstrafe.
Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verkündete ihr Urteil am Mittwoch (25. Februar 2026). Für den heute 35-jährigen Hauptangeklagten verhängte das Gericht eine Einzelstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Unter Einbeziehung früherer Verurteilungen wurde daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren.
Der heute 33-jährige Mitangeklagte erhielt eine Einzelstrafe von drei Jahren und drei Monaten, die mit einer weiteren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren zusammengeführt wurde. Ein dritter Angeklagter, heute 30 Jahre alt, wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten war im Laufe des Prozesses gemäß § 154 StPO eingestellt worden.
Brand sollte Spuren eines Betrugs beseitigen
Nach Überzeugung der Kammer begaben sich die Angeklagten in der Nacht auf den 13. Mai 2020 auf das Gelände eines Abschleppunternehmens in Osnabrück. Dort standen drei Fahrzeuge, die zuvor im Zusammenhang mit einem versuchten Versicherungsbetrug von der Polizei beschlagnahmt worden waren.
Zwei der Angeklagten übergossen mehrere Fahrzeuge – darunter zwei der sichergestellten Wagen – mit Lackfarbe und setzten diese anschließend in Brand, um mögliche Spuren zu beseitigen. Ein dritter Angeklagter sicherte währenddessen das Tatgeschehen ab.
Das Feuer griff auf weitere Fahrzeuge über. Ein Übergreifen auf ein Wohnhaus auf dem Gelände konnte jedoch verhindert werden, da der Brand rechtzeitig entdeckt und gelöscht wurde. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 33.000 Euro.
Indizien führten zur Überzeugung des Gerichts
Die Kammer stützte den Tatnachweis auf mehrere Indizien. Einer der Angeklagten war zuvor an dem versuchten Versicherungsbetrug beteiligt gewesen. Nach der Tat wurden die Männer zudem an einem Fahrzeug angetroffen, an dem Spuren der verwendeten Lackfarbe festgestellt werden konnten. Auch Gesprächsinhalte aus einer Telekommunikationsüberwachung deuteten nach Ansicht des Gerichts auf eine Beteiligung hin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
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