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AktuellOsnabrückWüste

Landesregierung: Warum die Polizei das Vermummungsverbot vor dem Parkhaus Rink nicht durchsetzte

von Hasepost 8. November 2025
von Hasepost 8. November 2025
Demonstration vor dem Parkhaus Rink in der Parkstraße am 6. Sept. 2025 / Foto: Pohlmann
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Die Demonstration gegen einen bereits im Vorfeld abgesagten Stammtisch der AfD in der Osnabrücker Wüste beschäftigt nun auch die Landesregierung in Hannover.

Die Werteunion (WU) stellte eine Kleine Anfrage, mit der unter anderem geklärt werden sollte, warum sich unter den Protestierenden auch Vermummte befanden und die Polizei das Vermummungsverbot nicht durchsetzte.

Vermummung gerechtfertigt, wenn Demonstration gestreamt wird?

In der Antwort des Landesinnenministeriums (Drucksache 19/8794) rechtfertigt die Landesregierung die Nicht-Durchsetzung des Vermummungsverbots mit dem Hinweis, dies habe dem „Schutz der Persönlichkeitsrechte gegenüber einer Person gedient, die die Versammlung live im Internet übertrug“.

Die Werteunion kritisiert diese Argumentation als gefährlichen Präzedenzfall, mit dem das Vermummungsverbot faktisch ausgehebelt wird, sobald nur der Verdacht eines Livestreams besteht. Der Landesvorsitzende der Werteunion, der aus Osnabrück stammende Dr. Steffen Grüner dazu: „Wer seine Identität bewusst verschleiert, stellt sich außerhalb der freiheitlichen Ordnung. Dass hier offenbar zweierlei Maß angewendet wird, untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“

WU: Auch im Landkreis Diepholz wird das Vermummungsverbot nicht durchgesetzt

Der Vorfall steht im Zusammenhang mit wiederkehrenden Protesten auch bei den sogenannten „Montags-Demos“ in Bassum (Landkreis Diepholz), bei denen Angehörige der linken Szene nach Angaben der Werteunion ebenfalls zum Teil vermummt auftreten, ohne dass die Polizei einschreitet.
Die Werteunion Niedersachsen fordert als Reaktion auf die vorliegende Antwort auf die Kleine Anfrage, dass es von Seiten des des Innenministeriums eine klare dienstrechtliche Weisung geben soll, dass das Vermummungsverbot (§ 9 NVersG) künftig konsequent und einheitlich polizeilich durchzusetzen ist.

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