Verbraucherschützer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisieren das ab 1. August geltende Recht auf Reparatur als unzureichend. Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft, moniert fehlende Anreize für Kunden und mangelnde Kontrollen. Der Handel wie Media-Markt-Saturn will das Reparaturgeschäft dennoch ausbauen.
DUH: Gesetz gut gemeint, aber schlecht umgesetzt
Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH, bewertet das Gesetz im Gespräch mit dem "Spiegel": "So wie das Gesetz jetzt konzipiert ist, ist es gut gemeint, jedoch schlecht gemacht". Es fehlten Anreize für Verbraucher sowie wirksame Kontrollen und Sanktionen für Unternehmen.
Für Billigplattformen mit Sitz im Ausland, die gegen das Gesetz verstoßen, verlangt Fischer spürbare Konsequenzen bis hin zu Verkaufsverboten. Notwendig seien Vollzugsbehörden, Beschwerdestellen, Bußgelder und regelmäßige Kontrollen. "Wenn es keine Sanktionen gibt, besteht die Gefahr, dass bestimmte Akteure das Gesetz einfach ignorieren."
Laut Fischer ist für Verbraucher der Preis entscheidend. Die DUH schlägt daher vor, Reparaturen durch Bonusmodelle und eine gesenkte Mehrwertsteuer auf Ersatzteile und Dienstleistungen attraktiver zu gestalten.
Ohne solche Anreize würden vor allem umweltaffine Konsumenten das neue Recht nutzen, so seine Prognose.
Der Elektrohändler Media-Markt-Saturn plant, sein Reparaturgeschäft auszubauen. Bis 2029 sollen die jährlich rund drei Millionen Reparaturen auf 3,2 Millionen steigen.
Das Recht auf Reparatur tritt am 1. August in Kraft. Es soll Elektroschrott reduzieren und die Nutzungsdauer von Geräten verlängern. Hersteller sind verpflichtet, Reparaturen für Alltagsgeräte anzubieten und Ersatzteile bereitzuhalten.