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Kommentar: Oberbürgermeisterin von Osnabrück ist kein Teilzeitjob

Bad Iburg ist wirklich nicht weit weg von Osnabrück. So wenig wie sich auf einer anderen Ebene ein Opel hinsichtlich technischer Merkmale von einem BMW unterscheidet oder die Lufthansa eine Dienstleistung anbietet, die sich nur in Nuancen von Ryanair abgrenzt. Aber selbstverständlich erwarten die Anteilseigner, Mitarbeiter und Kunden von zum Beispiel BMW oder der Lufthansa, dass die Führungskräfte voll und ganz zu ihrem „Produkt“ stehen.

Warum bitte schön meint eine Kandidatin für das Oberbürgermeisteramt, dass sie sich nicht voll und ganz zur Hasestadt bekennen muss?

Ein Kommentar von Heiko Pohlmann.

Ja, ich weiß schon jetzt, wie einige Kommentare aussehen werden, die dieser Meinungsbeitrag nach sich ziehen wird: Osnabrück ist doch kein Auto oder eine Airline! Und natürlich gibt es auch persönliche Gründe bei Annette Niermann, die gegen einen Umzug von Bad Iburg nach Osnabrück sprechen.
Aber hier geht es um „den“ Spitzenjob der Stadt, um eine Managementaufgabe; ein Job der im Zweifel auch mal 16 Arbeitsstunden oder mehr fordert und bei dem die Amtsinhaberin auch noch eine „Werbefigur“ für das attraktive Leben innerhalb der Stadtgrenzen sein sollte.
Da muss auch mal hart nachgefragt werden, ob die entsprechende Bewerberin aus dem Südkreis nicht die falsche Einstellung zu dem Job hat, für den sie sich bei den Bürgerinnen und Bürgern bei der Stichwahl am kommenden Sonntag bewirbt?

Und nein, das ist keine „Schlammschlacht“, wenn bei politischen Wettbewerbern und Bürgerinnen und Bürgern dieses Thema zu immer mehr Nachfragen führt. Es gehört diskutiert und jede und jeder, die am kommenden Sonntag einer der beiden Kandidatinnen seine Stimme gibt, sollte für sich entscheiden, ob die Einstellung der grünen Kandidatin zur Stadt Osnabrück als lebenswertem Wohnort nicht irgendwie „schräg“ ist?

Osnabrück ist vielleicht kein Auto, aber dennoch auch ein „Produkt“. Die Stadt muss im Wettbewerb gegen allerlei Wettbewerber bestehen, nicht anders als Opel oder BMW es in ihren Märkten tun. Und jedem Einwohner, der Stadtflucht betreibt, folgt ein nicht unerheblicher Ausfall an Zuwendungen des Bundes und des Landes in der Steuerkasse – schließlich sind es die Steuern, die Theater, Verwaltung, Kitas, Schulen und nicht zuletzt die Oberbürgermeisterin bezahlen.
Das für jeden Einwohner ausgeschüttete Geld ist sicher auch gut im Landkreis angelegt, aber die Oberbürgermeisterin von Osnabrück muss zu 100% für die Interessen der Hasestadt arbeiten – und natürlich auch mit ihren kleinen Steueranteil zu den Finanzen der Stadt beitragen. Vorbildfunktion nennt man das wohl.

Nochmals deutlicher, dann über die Gewerbesteuer, leidet die Stadtkasse, wenn Unternehmen dem Beispiel der grünen Oberbürgermeisterkandidatin folgen und sich ins Umland flüchten.
Wie bitte sollen Unternehmen, die sich in Osnabrück neu ansiedeln wollen, denn vermittelt werden, dass selbst „die Chefin“ es im Landkreis viel attraktiver findet als in der Hasestadt?

Und selbstverständlich ist Osnabrück auch ein „Dienstleister“ für die eigenen Bürger. Sollte Annette Niermann tatsächlich am Sonntag die Stichwahl zur Oberbürgermeisterin gewinnen, können ihr die zahlreichen Ärgernisse in der Osnabrücker Stadtverwaltung ja egal sein; sie wird nicht wochenlang auf einen Termin im Stadthaus warten müssen um ein Auto anzumelden oder einen neuen Reisepass zu beantragen. Anders als die Bürgerinnen und Bürger der Hasestadt, die keine Stadtflucht betreiben können.

Ich habe mal, für Sie liebe Leserin und lieber Leser, bei der Verwaltung nachgefragt, warum es nicht gesetzlich geregelt ist, dass der Oberbürgermeister einer niedersächsischen Großstadt nicht auch Bürger seines Amtssitzes sein muss? Die Antwort von Dr. Sven Jürgensen, Pressesprecher der Stadt Osnabrück, fällt denkbar knapp aus: „Warum vom Gesetzgeber vorgegeben wurde, dass der Hauptverwaltungsbeamte nicht zwingend im Gemeindegebiet wohnen muss, kann ich nicht sagen.“

Was der Sprecher der Stadtverwaltung aber genau sagen kann, dass niemand ohne Wohnsitz in der Stadt Osnabrück in den Stadtrat gewählt werden darf und Ratsmitglieder umgehend ihren Posten verlieren, sollten sie sich für einen Wohnsitz Sitz außerhalb der Stadtgrenzen entscheiden:

„Der Sitzverlust von Ratsmitgliedern ist in § 52 NKomVG geregelt. Darin steht, dass die Ratsmitglieder ihren Sitz u.a. durch den Verlust der Wählbarkeit verlieren. In § 49 NKomVG (Wählbarkeit) steht wiederum, dass Ratsmitglieder ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben müssen. Sollten sie aus der Gemeinde wegziehen, verlieren sie somit ihren Sitz im Rat. Dieses wird zu Beginn der jeweils nächsten Ratssitzung festgestellt.“

Und passiert sowas auch? Ja, tatsächlich, aus gutem Grund ist das Ratsmandat dann weg. Wieder Zitat Stadt Osnabrück:

„Aus Osnabrück verzogen sind zuletzt Herr Hus (Ratsmitglied bis 4.9.2017) und Herr Dr. Martin (Ratsmitglied bis 31.5.2018). Allerdings sind beide Ratsmitglieder einem Sitzverlust durch Verlust der Wählbarkeit durch eine vorherige Verzichtserklärung an den OB zuvorgekommen.“

Ich glaube, der Gesetzgeber hat es sich einfach nicht vorstellen können, dass eine Gemeinde eine Oberbürgermeisterin wählt, die meint, dass man diesen Job wie eine Teilzeittätigkeit als Pendlerin von irgendwo aus dem Umland erledigen könnte.

In der oft zitierten „freien Wirtschaft“ würde eine Führungskraft bei zum Beispiel BMW auch umgehend gefeuert, wenn sie meint öffentlich mit einem Opel oder Mercedes herumfahren zu müssen – von einer Ankündigung einer solchen Illoyalität noch vor Jobantritt ganz zu schweigen.
Aber scheinbar gelten die Maßstäbe der freien Wirtschaft zumindest in der Osnabrücker Verwaltung und Kommunalpolitik nicht – auch wenn man gerne vom „Konzern Stadt Osnabrück“ redet.
Egal ob ein Millionenbetrag bei einer zwielichtigen Privatbanken verzockt wird oder die teuren Fehlleistungen einer Führungskraft der Stadt zum Dauerthema bei ARD, ZDF und dem Bund der Steuerzahler werden… zumindest links von der Mitte scheinen Aktivitäten von Spitzenbeamten gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt geradezu für eine Führungsaufgabe zu qualifizieren.

Mein obiger Vergleich mit der freien Wirtschaft wird nicht jeder Leserin oder jedem Leser gefallen. Dann vergleichen wir die Vorsitzende der Ratssitzungen doch einfach mit den einfachen Ratsmitgliedern. Wenn ein Wohnsitz in den Stadtgrenzen für die Ratsmitglieder zwingend vorgeschrieben ist, dann sollte das auch für die Oberbürgermeisterin gelten?


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„Denken ist schwer, darum urteilen die meisten“ (C. G Jung).
Bitte denken Sie mehr, Ihr Heiko Pohlmann.


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Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

  

   

 

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