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Startseite Deutschland & die WeltKlimakleber verurteilt: Über 400.000 Euro Schadenersatz an Lufthansa
Deutschland & die Welt

Klimakleber verurteilt: Über 400.000 Euro Schadenersatz an Lufthansa

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 25. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 25. November 2025
Protest von "Letzter Generation" (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Das Landgericht Hamburg hat zehn Mitglieder der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ zu Schadenersatz in Höhe von insgesamt 403.137,68 Euro an die Lufthansa-Gruppe verurteilt. Hintergrund ist die Blockade des Flughafens Hamburg am 13. Juli 2023, durch die der gesamte Flugbetrieb lahmgelegt wurde. Die Entscheidung könnte nach Einschätzung von Beteiligten als Grundlage für weitere Klagen gegen ähnliche Aktionen dienen.

Hoher Schadenersatz und Ordnungshaft angedroht

Wie die Zeitung „Bild“ berichtet, verurteilte das Landgericht Hamburg in einem schriftlich ergangenen Urteil (Az.: 325 O 168/24) zehn Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ zur Zahlung von zusammen 403.137,68 Euro Schadenersatz an die Lufthansa-Gruppe. Sollten sie nicht zahlen, drohen bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. Zudem müssen die zehn Aktivisten für die gesamten Verfahrenskosten bei einem Streitwert von 700.000 Euro aufkommen.

Die zehn Täter – fünf aus Berlin, je einer aus Freiburg, Nehms, Stuttgart und Leipzig – waren am Morgen des 13. Juli 2023 durch den Zaun des Flughafens Hamburg eingebrochen und hatten den gesamten Flugbetrieb lahmgelegt. Nach Angaben der „Bild“ waren allein 8.500 Passagiere der Lufthansa-Gruppe betroffen, 57 Flüge der Konzerngesellschaften fielen an diesem Tag aus.

„Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“

In der Begründung des schriftlichen Urteils führte das Gericht aus, die Täter hätten einen „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ vorgenommen. Der zugesprochene Schadenersatz setzt sich laut Urteil aus unterschiedlichen Ersatzzahlungen der beteiligten Fluglinien an betroffene Passagiere, Verspätungskosten, Kerosin-Mehrkosten und entgangenem Gewinn zusammen.

Im Namen der Lufthansa hatte deren Tochter Eurowings auch im Namen der Töchter Swiss, Austrian und Brussels Airlines geklagt. Nach dem Bericht der „Bild“ warteten bundesweit Flughäfen und Fluggesellschaften das Hamburger Urteil als mögliches Musterverfahren ab.

Mögliche weitere Klagen in Vorbereitung

Das Hamburger Urteil für Lufthansa könnte nach Angaben der „Bild“ nur der Anfang einer Klagewelle gegen die sogenannten Klimakleber sein. Der Flughafen Düsseldorf hatte nach einer ähnlichen Aktion ebenfalls eine mögliche Klage erwogen. Auch die Fluggesellschaften Condor und Tuifly wollten demnach Klagen prüfen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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