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IStGH beantragt Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Anführer

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Ahmad Khan, fordert Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu, Verteidigungsminister Joaw Galant und mehrere Hamas-Anführer, darunter Yahya Sinwar und Mohammed Deif. Die Begründung sind Anschuldigungen zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Nahostkonflikt.

Vorgeworfene Verbrechen und Strafrechtliche Verantwortung

Karim Ahmad Khan, Chefankläger des IStGH, teilte am Montag mit, dass es „hinreichende Anhaltspunkte“ für die Annahme gebe, dass Benjamin Netanjahu und Joaw Galant „strafrechtliche Verantwortung“ für „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ tragen. Unter anderem wurden das Aushungern von Zivilisten als Kriegsmethode, vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die absichtliche Verursachung großer Leiden, die vorsätzliche Tötung sowie Mord angeführt.

Die Anklagebehörde vertritt die Ansicht, dass diese „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ Teil eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs gegen die palästinensische Zivilbevölkerung innerhalb der staatlichen Politik seien. Diese „Verbrechen“ dauern laut Chefankläger bis heute an.

Anklagen gegen Hamas-Führer

In der gleichen Mitteilung kündigte Khan an, Haftbefehle gegen Hamas-Vertreter zu beantragen. Diese umfassen Yahya Sinwar, Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas, Mohammed Deif, sowie den Leiter des Politbüros der Hamas, Ismail Haniyya. Auch diese Anträge wurden mit der strafrechtlichen Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begründet.

Es bleibt jedoch ungewiss, ob den Anträgen letztendlich stattgegeben wird.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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