Immer mehr ehemalige Kriegsdienstverweigerer machen ihre frühere Entscheidung rückgängig. Zugleich steigt die Zahl der neuen Kriegsdienstverweigerer im Zuge der Diskussion um eine mögliche Wiedereinsetzung der Wehrpflicht deutlich an.
Mehr Widerrufe von Kriegsdienstverweigerungen
Immer mehr einstige Kriegsdienstverweigerer erklären ihren Verzicht auf diesen Status. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Neben der Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt nach Angaben von BAFzA und „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ auf deutlich niedrigerem Niveau auch die Zahl derjenigen, die ihre frühere Kriegsdienstverweigerung widerrufen. 2023 gingen beim Bundesamt 536 entsprechende Verzichtserklärungen ein, 2024 waren es 626, 2025 dann 781 und im ersten Halbjahr 2026 schließlich 402 – was, hochgerechnet auf das Gesamtjahr, einen neuen Rekord bedeuten würde. Für einen Widerruf reicht eine formlose Erklärung samt Unterschrift aus.
Rechtliche Folgen eines Widerrufs
Eine Sprecherin des BAFzA erklärte laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, werde der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zurückgezogen beziehungsweise der Verzicht erklärt, gelte die antragstellende Person rechtlich nicht mehr als Kriegsdienstverweigerer. Sie unterliege im Falle einer Reaktivierung der Wehrpflicht beziehungsweise im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder der uneingeschränkten Wehrpflicht.
Deutlicher Anstieg neuer Anträge
Zuletzt hatte das Bundesamt bekannt gegeben, dass im Zuge der möglichen Wiedereinsetzung der Wehrpflicht die Zahl der Kriegsdienstverweigerer aktuell stark zunehme. Waren es 2023 noch 1.079, so wuchs sie im Jahr darauf bereits auf 2.249, 2025 dann auf 3.879 und im ersten Halbjahr 2026 schließlich auf 5.862, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf das BAFzA berichtet.
