Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) sieht große verfassungsrechtliche Risiken in Plänen für eine Bundeswohnungsbaugesellschaft. Stattdessen schlägt es eine staatliche Förderlinie für kostengünstigen Wohnungsbau vor. Das "Handelsblatt" berichtet unter Berufung auf eine Studie des Instituts.
Verfassungsrechtliche Bedenken und praktische Hürden
Sowohl ein reines Staatsunternehmen als auch ein Modell mit privater Beteiligung berge laut IMK große verfassungsrechtliche Risiken, da der Bund keine Zuständigkeit für den Wohnungsbau habe. Zudem sei kaum vorstellbar, dass eine zentrale Gesellschaft das nötige Bauvolumen zeitnah stemmen könne.
Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft, wie sie der Großvermieter Vonovia vorgeschlagen habe, verlangten private Geldgeber eine höhere Rendite. Das würde die Mieten am Ende spürbar steigen lassen.
IMK-Alternativvorschlag: Staatliche Kreditbürgschaften
Die Studienautoren, IMK-Direktor Sebastian Dullien und der frühere Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz, plädieren stattdessen für eine neue Förderlinie. Wohnungsunternehmen sollen jenseits des sozialen Wohnungsbaus eine staatliche Kreditbürgschaft oder einen direkten Kredit für 50 Prozent der Bausumme erhalten.
Im Gegenzug müssten sie sich verpflichten, über 40 Jahre moderate Mieten anzubieten – für die ersten 20 Jahre maximal elf bis 13 Euro kalt pro Quadratmeter. Gefördert werden sollen nur Projekte mit optimierten Grundrissen, Vorfertigung, kurzer Bauzeit oder abgesenkten Standards wie dem Verzicht auf Tiefgaragen.
KfW als Abwicklungsplattform
Aus Sicht des IMK wäre eine solche Förderlinie effektiver und günstiger für die öffentliche Hand als eine Bundesbaugesellschaft und würde auf keine rechtlichen Barrieren stoßen. Die Abwicklung könnte über die KfW als gemeinsame Förderbank von Bund und Ländern erfolgen, die bereits Erfahrung mit Garantien habe.
Städten und Gemeinden komme zudem eine Schlüsselrolle bei der Beschaffung preiswerten Baulands zu.