Hospitalisierungsrate, mehr 2G und Einschränkungen für Ungeimpfte: Seit heute (22. September) gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Die HASEPOST hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Erste zentrale Änderung: Von nun an gilt anstelle der 7-Tage-Inzidenz ein neuer Leitindikator. „Wir haben uns mit dem Bund darüber verständigt, die Indikatoren neu zu sortieren. Wir werden ab sofort einen Leitindikator haben – das ist dann die Hospitalisierung, also der Krankenhauswert, so Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des niedersächsischen Corona-Krisenstabs. Relevant sind dabei die Neuaufnahmen von Covid-Patienten der letzten sieben Tage bezogen auf 100.000 Einwohner. Diesem Leitindikator sollen die beiden weiteren Indikatoren 7-Tage-Inzidenz und Intensivbettenauslastung an die Seite gestellt werden. Eine Warnstufe ist laut neuer Ordnung dann erreicht, wenn der neue Leitindikator und einer der beiden anderen Indikatoren genau definierte Schwellenwerte überschreiten.
Warnstufe 1:
Hospitalisierung – 6-8 Fälle/100.000 Einwohner
und
Inzidenz – zwischen 35 und 100
oder
Intensivbetten – mehr als 5 bis höchstens 10 Prozent Belegung mit Covid-Patienten
Warnstufe 2:
Hospitalisierung – 8-11 Fälle/100.000 Einwohner
und
Inzidenz – zwischen 100 und 200
oder
Intensivbetten – mehr als 10 bis höchstens 20 Prozent Belegung mit Covid-Patienten
Warnstufe 3:
Hospitalisierung – mehr als 11 Fälle/100.000 Einwohner
und
Inzidenz – über 200
oder
Intensivbetten – mehr als 20% Belegung mit Covid-Patienten
Indikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten werden landesweit erhoben
Ausgerufen werden die Warnstufen künftig vom Land, wenn die Indikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten einen der kritischen Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Die Warnstufe gilt dann am übernächsten Tag. Von den Landkreisen und kreisfreien Städten werden die Warnstufen dann ausgerufen, wenn die Indikatoren Hospitalisierung und Inzidenz einen der Schwellenwerte überschreiten. Hintergrund ist, dass die Werte Hospitalisierung und Intensivbetten landesweit erhoben werden, während sich die Inzidenz auf den Wert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bezieht.
2G wird attraktiver
Eine weitere zentrale Veränderung der neuen Corona-Verordnung liegt in der erweiterten Anwendung der 2G-Regel. Die Änderungen pro Warnstufe kurz zusammengefasst:
Warnstufe 1: In geschlossenen Räumen gilt wie bisher 3G. Beispielsweise Gastronomen, Kulturveranstalter, Friseure oder Fitnessstudiobetreiber können sich aber auch dazu entscheiden, nur noch Geimpften und Genesenen den Eintritt zu ermöglichen – also 2G anzuwenden. Immer wenn 2G gilt entfallen alle Einschränkungen, sprich Abstands- und Maskenpflicht.
Warnstufe 2: In Innenräumen von Restaurants und Cafes wird die 2G-Regel Pflicht.
Warnstufe 3: Die Anwendung der 2G-Regelung wird auf alle Indoorveranstaltungen erweitert.
Die konkreten neuen Regelungen können in der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsens nachgelesen werden, zu der Sie hier gelangen.
Einschränkungen für Ungeimpfte – Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
Besonders ungeimpfte Menschen sollen mit den neuen Regelungen weiter geschützt werden, erklärte Schröder. Das Pandemie-Geschehen spiele sich mittlerweile vorrangig in der Gruppe der Ungeimpften ab. Ausnahmen gibt es derweil für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie haben trotzdem Zugang zu Orten, an denen die 2G-Regel gilt – ohne zusätzlichen Test, da sie in Schule oder Kita regelmäßig getestet werden. Diese Ausnahme gilt auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen oder an klinischen Corona-Studien teilnehmen. Für diese Gruppe gelte allerdings eine Testpflicht, Schnelltests sollen für Personen aus dieser Gruppe auch in Zukunft kostenlos bleiben.
Freedom Day im Frühjahr 2022?
Von einem Freedom Day, also einem Wegfall aller Regeln, sieht die Landesregierung derweil mit Verweis auf die Impfquote ab. Dazu sei eine Impfquote von 80% bis 85% unter den Erwachsenen nötig. Aktuell sind in Niedersachsen 65,3 % aller Impfberechtigten geimpft. Erst wenn die Gruppe der Ungeimpften so klein ist, „dass wir sie mit unserer Impfung mit schützen können“, sei die Aufhebung aller Maßnahmen möglich, so Schröder. Bis dahin hätten die Ungeimpften ein „enormes Risiko“. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann sich einen Freedom Day im Frühjahr 2022 vorstellen.
Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 10. November. So könne das Land gut durch die Herbstferien gebracht werden, begründete Schröder abschließend.
Außengastronomie am Adolf-Reichwein-Platz, Osnabrück / Archivbild vom 20. Mai 2021