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Hauptzollamt Osnabrück: Zahlungsrückstände von über 69 Millionen Euro vollstreckt

Sehr zufrieden mit den guten Ergebnissen für das abgelaufene Jahr zeigte sich der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas Möller, zusammen mit seinen mehr als 500 Mitarbeitern nach den nunmehr endgültig vorliegenden Zahlen für 2023, in einem Zuständigkeitsbezirk der mehr als drei Mal größer als das Bundesland Saarland ist.

Erfreuliches Jahresergebnis

Erfreulich ist dabei das Jahresergebnis bei den Einnahmen. So erwirtschafteten die Osnabrücker Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt mehr als 884 Millionen Euro für das Staatssäckel. Ein mehr als positives Bild zeichnet die Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück. Die von der FKS aufgedeckte Schadenssumme aufgrund von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten beläuft sich auf mehr als 16,7 Millionen Euro. Zudem haben Beschäftigte der Vollstreckungsstelle. „Die wieder sehr erfolgreiche Bilanz für das vergangene Jahr ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück“, so Möller.

Erhebung von Steuern und Abgaben

Die Einnahmen aus Zöllen in Höhe von mehr als 31 Millionen Euro für Waren wegen der Einfuhr aus Drittländern fließen vorrangig in den Haushalt der Europäischen Union. Die für den Bundeshaushalt für diese Einfuhren erhobene Einfuhrumsatzsteuer betrug über 273 Millionen Euro.

An besonderen Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern wurden für den Bundeshaushalt mehr als 579 Millionen Euro eingenommen. Hierbei handelt es sich um die Energie-, Strom-, Tabak-, Branntwein-, Kaffee-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Luftverkehr- und Kraftfahrzeugsteuer.

Kontrolleinheit Verkehrswege

Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ist weiterhin eine wichtige Aufgabe im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück. Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 haben sich die Regelungen für den Umgang mit Cannabis nur teilweise geändert. So ist seit dem 1. April 2024 Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Demgegenüber bleibt die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis verboten und ist strafbewehrt. Somit ist insbesondere auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum aus den Niederlanden nach Deutschland weiterhin verboten und strafbar.

Zuständig für die Kontrollen auf den Verkehrswegen sind die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege mit Sitz in Schüttorf, welche mobile Kontrollen im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück durchführen und auch von Rauschgiftspürhunden unterstützt werden. Im vergangenen Jahr führten die Beamten rund 15.900 Personen- und Warenkontrollen durch. Insgesamt kam es zu rund 740 Beanstandungen und 9 Festnahmen. Die Zöllner beschlagnahmten rund 208.000 Ecstasy-Tabletten, 14 Kilogramm Marihuana, 284 Joints und 15 kg Amphetamin sowie 194 Waffen. Weiterhin beschlagnahmte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Osnabrück zur Bekämpfung des Tabakschmuggels 439.179 Zigaretten.

Osnabrücker Zoll stellt 200.000 Ecstasy-Tabletten im Wert von rund 1,6 Millionen Euro im Zug am 14. Juni 2023 sicher. / Foto: Hauptzollamt Osnabrück
Der Osnabrücker Zoll stellt 200.000 Ecstasy-Tabletten im Wert von rund 1,6 Millionen Euro sicher. / Foto: Hauptzollamt Osnabrück

Steueraufsicht und Außenprüfung

Steuerfestsetzungen beruhen auf Angaben, die die Beteiligten selbst gemacht haben. Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts überprüft Unternehmen, bei denen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit auch Zölle und Verbrauchsteuern anfallen, und stellen durch Außenprüfungen die Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer sicher. Der Schwerpunkt solcher Prüfungen liegt in der Regel in einer Buchprüfung, d.h. in der Auswertung der Geschäftsunterlagen in Bezug auf zoll- oder steuerrechtliche Sachverhalte.

Aufgrund von Prüfungen des Sachgebietes Prüfungsdienst des Hauptzollamts, zur Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung, wurden im Jahr 2023 rund 16,4 Millionen Euro an Zöllen und Steuern nachgefordert, aber auch rund 225.000 Euro an die Beteiligten erstattet. Die Beschäftigten des Steueraufsichtsdienstes führten zudem im letzten Jahr 2.258 Steueraufsichtsmaßnahmen durch, z.B. in Brennereien oder Brauereien.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist ein bedeutender Tätigkeitsschwerpunkt des Hauptzollamts Osnabrück. Zuständig hierfür ist ihre Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) an den drei Standorten in Nordhorn, Lohne und Osnabrück. Sie führt Prüfungen in allen Wirtschaftsbranchen durch. Prüfungsschwerpunkte bilden das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns ist Bestandteil ihrer Prüfungen.

In 2023 überprüfte die FKS des Hauptzollamts Osnabrück 797 Arbeitgeber wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Abgeschlossen werden konnten 1.914 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten. Zahlreiche Verfahren wurden auch wegen Verstoßes gegen den gesetzlichen Mindestlohn geführt. Mit ihren Prüfungen ermittelten die Zöllnerinnen und Zöllner vorenthaltene bzw. veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und andere rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile von über 16,7 Millionen Euro.

Durch die Gerichte wurden wegen dieser Straftaten die Täter zu rund 14 Jahren Freiheitsstrafe und über 326.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Hauptzollamt verhängte selbst wegen Ordnungswidrigkeiten Bußgelder in Höhe von mehr als 607.000 Euro.

Zollhund im Einsatz
Zollhund im Einsatz. / Foto: Hauptzollamt Osnabrück

Postverkehr / Grenzbeschlagnahmen

Auch im Jahr 2023 wurde bei den vier Zollämtern des Hauptzollamts Osnabrück eine weiter steigende Zahl von Postsendungen abgefertigt. Der stetig zunehmende Internethandel, insbesondere durch Käufe von Privatpersonen, brachte wieder Probleme mit sich. Viele Käufer, die ihre Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt hatten, bedachten nicht, dass auch für diese im Postverkehr eingeführten Waren zahlreiche Gesetze, z.B. wegen bestehender Verbote und Beschränkungen, zu beachten sind.

So ist z.B. die Einfuhr von Arzneimitteln auf dem Postweg durch Privatpersonen in der Regel verboten. Das Hauptzollamt darf diese Arzneimittel nicht in den freien Verkehr überlassen. Sie sind entweder an den Absender zurückzusenden oder sogar zu beschlagnahmen. Viele technische, elektronische Geräte oder Spielzeug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union erfüllen nicht die hohen Anforderungen an die Produktsicherheit, die der Gesetzgeber fordert. Das Hauptzollamt muss in diesen Fällen die Entscheidung des dafür zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes einholen. Bei Kleidung, Spielkonsolen verschiedener Hersteller oder Parfümstoffen handelt es sich zudem oft um Fälschungen. Bei der Einfuhr dieser Waren wurde immer wieder gegen das Markenschutz-, Urheberrechts- und Geschmackmustergesetz verstoßen. Diese Waren werden z.B. aufgrund von Grenzbeschlagnahmeanträgen der Rechteinhaber sichergestellt und vernichtet.

Im Jahr 2023 wurden bei den Zollämtern 69 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, 89 Verstöße im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit und 7 Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht festgestellt.

KFZ – Steuer

Das Hauptzollamt Osnabrück betreut im Rahmen der Kfz-Steuererhebung rund 1,37 Millionen Kraftfahrzeuge. Das festgesetzte Steueraufkommen beträgt rund 226 Millionen Euro. Für Elektrofahrzeuge wird die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer bearbeitet.

Zentrale Vollstreckungsstelle Nordhorn

Bei der über Osnabrück hinaus für den gesamten Weser-Ems-Raum und Bremen zuständigen Zentralen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Osnabrück mit Sitz in Nordhorn gingen im letzten Jahr mehr als 230.000 Vollstreckungsersuchen ein.

Der Vollstreckungsinnendienst und die im Außendienst tätigen Vollziehungsbeamten vollstreckten vor Ort mehr als 69 Millionen Euro z.B. für die Bundesagentur für Arbeit, andere Sozialleistungsträger, Berufsgenossenschaften und die Zollverwaltung selbst.

Viele der im Jahr 2023 gepfändeten oder beschlagnahmten Waren (z.B. Uhren, Bilder, Spirituosen, Elektronikartikel, Fitnessgeräte, Fahrzeuge oder Werkzeuge)wurden über die zolleigene Versteigerungsplattform www.zoll-auktion.de öffentlich versteigert.


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