Am 8. Februar 2019 führte der Zoll eine bundesweite Schwerpunktprüfung bei Kurier-, Express- und Paketdienstleistern durch. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich daran mit 71 Beamtinnen und Beamten. Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Standorte Osnabrück, Nordhorn und Lohne befragten Arbeitnehmer der Paket- und Kurierbranche nach ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel.
Unstimmigkeiten in 50 Fällen
Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 50 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 31 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In einem Fall ermitteln die Beamten wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 16 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in zwei Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.