Die Grünen-Politikerin Katharina Dröge hat die Einigung von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten zur Einrichtung von Abschiebezentren für abgelehnte Asylbewerber in Staaten außerhalb der EU scharf kritisiert. Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion wirft den Entscheidungsträgern vor, mit der beschlossenen Asylreform weder wirksam noch menschenrechtskonform oder rechtsstaatlich zu handeln.
„Menschlich kalte Politik“
Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge, erklärte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben), diese Asylreform der EU habe mit einer wirksamen, menschenrechtskonformen und rechtsstaatlichen Migrationspolitik nichts zu tun. Wörtlich sagte sie: „Wer selbst Familien mit Kindern bis zu 30 Monate in Haft nehmen will, macht eine menschlich kalte Politik.“ Diese Politik lehnten die Grünen nach ihren Worten ganz eindeutig ab. Die Reform erschwere den Zugang zu Recht systematisch und schaffe keine Ordnung, sondern Chaos auf Kosten der Menschenrechte.
Kritik an Innenminister Dobrindt
Besonders deutlich kritisierte Dröge den deutschen Innenminister Alexander Dobrindt. „Es ist insbesondere der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt, der in Brüssel für diese fatale Entscheidung geworben hat. Dobrindt verursacht schon in Deutschland eine Politik von Chaos und unnötiger Härte“, sagte Dröge dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Weiter erklärte sie: „Es ist sehr schlecht, wenn sich das jetzt in ganz Europa fortsetzt.“
Warnung vor Einfluss extremer Rechter
Als besonders alarmierend bezeichnete Dröge nach Angaben des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“, dass die Einigung unter Beteiligung der extremen Rechten zustande gekommen sei. Die Konservativen hätten ihrem Druck nachgegeben und das Asylsystem demontiert. „Europa braucht eine Migrationspolitik, die funktioniert und zugleich die Menschenrechte achtet“, mahnte Dröge. Die jetzt beschlossene Verordnung entferne sich von diesem Anspruch und setze stattdessen auf eine Symbolpolitik der Härte mit ungewissen praktischen Folgen und gravierenden menschenrechtlichen Risiken.
In die sogenannten „Rückkehrzentren“ („Return Hubs“) außerhalb der EU sollen den Angaben zufolge abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt. Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Im Gespräch ist unter anderem Uganda.
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