Insgesamt neun Frauen und Männer aus dem Bistum Osnabrück kamen am Wochenende (6. Mai) erstmals mit den ebenfalls neun Mitgliedern des Osnabrücker Domkapitels zusammen, um gemeinsam die Wahl eines neuen Bischofs für das Bistum vorzubereiten.
Im Rahmen eines Klausurtags hat sich die Gruppe mit den Bedingungen des anstehenden Wahlverfahrens und mit der Frage nach Kriterien zur Ermittlung möglicher Kandidaten für das Bischofsamt beschäftigt. Hintergrund ist ein Beschluss des Synodalen Weges in Deutschland, nach dem auch Nicht-Kleriker – soweit möglich – am Verfahren der Bischofswahl beteiligt werden sollen.
18-köpfige Gruppe entscheidet über Nachfolgekandidaten von Ex-Bischof Bode
Das Gremium, das nun für den ersten Schritt des Osnabrücker Wahlverfahrens gebildet wurde, besteht neben den neun Domkapitularen aus Personen, die weitere Perspektiven und Erfahrungen aus dem Bistum einbringen sollen. Sie wurden auf Einladung des Katholikenrats, der die ehrenamtlichen Laien im Bistum vertritt, von unterschiedlichen Gruppen und Gremien des Bistums benannt. Dabei wurde auf eine generationen- und geschlechtergerechte Besetzung geachtet: Für den Katholikenrat selbst sind neben der Vorsitzenden Katharina Abeln die Vorstandsmitglieder Jutta Brockhage und Franz-Josef Strunk dabei, Verena Albers vertritt die Jugendverbände, Johanna Dransmann die Perspektive der Schulen, Andrea Farwick die Berufsgruppen der Gemeinde- und Pastoralreferenten sowie der Sozialpädagogen im Gemeindedienst, Martina Kreidler-Kos den Gemeinsamen Rat, Norbert Jörgens den Kirchensteuerrat und Hans Ulrich Schmiegelt die Diakone.
Aufgabe der insgesamt 18-köpfigen Gruppe ist es nun, über mögliche Kandidaten für die Nachfolge des im März zurückgetretenen Bischofs Franz-Josef Bode zu beraten. Die Gruppe wird beispielsweise Fragen zum persönlichen Profil eines kommenden Bischofs bedenken und sich über konkrete Namensvorschläge austauschen. Die Beratungen sind streng vertraulich, wenngleich die einzelnen Mitglieder der Gruppe auch weitere Personen in ihrem Umfeld um Vorschläge und Ideen bitten können. Bis zu den Sommerferien sollen die Beratungen in der Gruppe abgeschlossen sein. Auf Grundlage dieser Beratungen wird dann das Domkapitel eine Liste mit konkreten Vorschlägen erstellen und über den Nuntius, den diplomatischen Vertreter des Vatikans in Deutschland, nach Rom übermitteln.
Weitere Schritte geregelt
Die einzelnen Schritte bis zur Wahl und Ernennung eines neuen Bischofs sind im Wesentlichen durch Bestimmungen des Preußischen Konkordats geregelt: Nach Eingang und Prüfung der Vorschläge aus dem Bistum Osnabrück und denen von anderen (Erz-)Bischöfen auf dem Gebiet des ehemaligen Staates Preußen schickt der Vatikan die sogenannte „Terna“, eine Liste mit drei Kandidaten, nach Osnabrück zurück, aus denen die Mitglieder des Domkapitels in freier, gleicher und geheimer Wahl einen neuen Bischof wählen. Weitere Infos gibt es hier.