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Startseite Deutschland & die WeltGesundheitsministerin plant strengere Regeln für Medizinalcannabis-Abgabe
Deutschland & die Welt

Gesundheitsministerin plant strengere Regeln für Medizinalcannabis-Abgabe

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. Juli 2025
Logo einer Apotheke (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant weitreichende Verschärfungen bei der Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis. Künftig sollen Rezepte für Cannabisblüten nur noch nach persönlichem Arztkontakt in der Praxis oder bei Hausbesuchen möglich sein, zudem wird der Versand eingeschränkt. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes wurde laut Mediengruppe Bayern bekannt.

Geplante Änderungen bei der Verschreibung

Laut dem Bericht der Mediengruppe Bayern sieht der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ vor, dass die Verschreibung von medizinischem Cannabis künftig ausschließlich bei direktem Kontakt zwischen Arzt und Patient erfolgen darf. Der Gesetzestext soll um den Passus erweitert werden: „Die Verschreibung von den in § 2 Nummer 1 genannten Blüten darf nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen einer Ärztin oder einem Arzt und der Patientin oder dem Patienten in der Arztpraxis oder im Hausbesuch erfolgen.“

Auch für Folgerezepte sind strengere Regeln vorgesehen. Dem Entwurf zufolge heißt es: „Für Folgeverschreibungen muss innerhalb der letzten vier Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Kontakt zwischen einer Ärztin oder einem Arzt und der Patientin oder dem Patienten in derselben Arztpraxis oder im Hausbesuch stattgefunden haben.“

Steigende Importe und Privatrezepte

Bisher war die Verschreibung auch nach Videosprechstunden möglich. Laut Mediengruppe Bayern befinden sich die verordnenden Ärzte dabei oftmals nicht in Deutschland, und es werden Privatrezepte ausgestellt. Im Gesetzesentwurf wird angemerkt: „Seit Inkrafttreten des CanG (Cannabisgesetzes) ist zu beobachten, dass die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken über das zu erwartende Maß hinaus ansteigen.“

Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich der Import von Cannabisblüten vom ersten auf das zweite Halbjahr 2024 um 170 Prozent gesteigert. Im selben Zeitraum stiegen die Verordnungen zulasten der GKV lediglich um neun Prozent. Im Entwurf heißt es dazu: „Diese Inkongruenz legt nahe, dass die steigenden Importzahlen insbesondere der Belieferung einer zunehmenden Anzahl an Privatrezepten von Selbstzahlern außerhalb der GKV-Versorgung dienen.“

Strengere Abgaberegeln und Begründung

Auch für die Abgabe von Cannabisblüten sind im Gesetzesentwurf neue Einschränkungen vorgesehen. Die Abgabe soll nur noch über Apotheken erfolgen dürfen. Der Text sieht vor: „Für die in § 2 Nummer 1 genannten Blüten ist ein Inverkehrbringen im Wege des Versandes nach § 43 Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes nicht zulässig.“

Als Begründung für die geplanten Maßnahmen wird auf das Suchtrisiko von Cannabis verwiesen. Im Entwurf heißt es: „Hierbei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken um ein Arzneimittel mit Suchtrisiko und weiteren gesundheitlichen Risiken, insbesondere Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen handelt, und dass dieses Arzneimittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung verkehrsfähig ist und somit ausschließlich in der Non-Label-Anwendung ohne eine im Rahmen einer Zulassung überprüfte wissenschaftliche Evidenz aus klinischen Studien an Patientinnen und Patienten verschrieben wird.“ Die „Sonderstellung“ von Cannabis erfordere „besondere Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Arzneimittelversorgung und damit zugleich der Patientensicherheit“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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