Der niedersächsische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD Niedersachsen vorläufig als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen entsprechenden Eilantrag der Partei abgelehnt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Grundlage der Bewertung sind nach Angaben des Gerichts Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.
Verfassungsschutz stuft AfD-Landesverband hoch
Der Verfassungsschutz hatte den Landesverband der AfD Niedersachsen nach einer Verdachtsgewinnungsphase seit Mai 2022 als Verdachtsobjekt eingestuft. Im Februar 2026 gab die Behörde öffentlich bekannt, dass sie den Landesverband nun als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstuft. Grundlage dafür war ein 212-seitiges Gutachten, für welches Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt wurden.
Gericht sieht „hinreichende Tatsachen“
Das Verwaltungsgericht Hannover sah „hinreichende Tatsachen“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, wie das Gericht mitteilte. Diese Bestrebungen zeigten sich nach Einschätzung des Gerichts unter anderem in „Agitationen gegen zentrale Grundprinzipien“ wie die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die AfD kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
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