Der unerklärte Gender Pay Gap in Deutschland bleibt beständig bei 18 Prozent, trotz eines leicht sinkenden Trends in den vergangenen Jahren. Dies ist auf Unterschiede in Jobwahl, Arbeitszeit und Karrierefortschritt zwischen Frauen und Männern zurückzuführen, wobei der Lohnunterschied im Osten geringer ist als im Westen.
Gender Pay Gap in Deutschland bleibt beständig
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen im Jahr 2023 niedriger als der von Männern. Dieser sogenannte „unbereinigte Gender Pay Gap“ lag im vierten Jahr in Folge bei 18 Prozent. Im Durchschnitt verdienten Frauen 4,46 Euro weniger pro Stunde als Männer – das entspricht einem Stundenlohn von 20,84 Euro im Vergleich zu 25,30 Euro.
Langfristige Entwicklung des Gender Pay Gaps
Seit Beginn der Erhebung im Jahr 2006 ist der geschlechterspezifische Verdienstabstand von 23 Prozent auf 18 Prozent im Jahr 2020 gesunken und seither unverändert geblieben. Der unbezahlte Gender Pay Gap ist dabei in Ostdeutschland mit sieben Prozent deutlich kleiner als in Westdeutschland mit 19 Prozent.
Faktoren, die den Gender Pay Gap beeinflussen
Ab dem Alter von durchschnittlich 30 Jahren, wenn Frauen in Deutschland typischerweise ihr erstes Kind bekommen, stagniert ihr durchschnittlicher Bruttostundenverdienst, während er bei Männern mit dem Alter steigt. Dies könnte daran liegen, dass Frauen ihre Karriere häufiger für familiäre Gründe unterbrechen und in Teilzeit arbeiten.
Aufschlüsselung des Gender Pay Gaps
Rund 64 Prozent des Verdienstunterschieds lassen sich laut Statistikern durch vorliegende Merkmale erklären. So arbeiten Frauen häufiger in schlechter bezahlten Branchen und Positionen, und sind überproportional oft in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt. Der verbleibende unerklärte Teil des Verdienstunterschieds, der „bereinigte Gender Pay Gap“, liegt bei sechs Prozent. Dies bedeutet, dass Frauen auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie durchschnittlich sechs Prozent weniger pro Stunde verdienen als ihre männlichen Kollegen. Der bereinigte „Gender Pay Gap“ gilt damit als „Obergrenze“ für Lohndiskriminierung.
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