Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat den VfL Osnabrück erneut zu einer Strafzahlung verdonnert. Hintergrund sind dieses Mal die Begleitumstände des mit dem Aufstieg belohnten letzten Spiels der Drittligasaison. Die damit verbundenen Emotionen, die zu Jubelstürmen führten, wertet der Verband als „unsportliches Verhalten“. Zahlen muss der VfL dafür rund 10.000 Euro.
„Neben vereinzelten pyrotechnischen Gegenständen im Vorfeld des Spiels und während der Aufstiegsfeierlichkeiten wurden vom Sportgericht auch die Jubelstürme nach dem 2:1-Siegtreffer von Jannes Wullf in der 90+6 Spielminute (und das Abhandenkommen des Trikots im Zuge der Emotionen) sowie der (positive) Platzsturm nach Abpfiff, der die Feierlichkeiten des Aufstieges einleitete, bestraft“, erklärt der Verein die Hintergründe der Strafe auf seiner Homepage.
Bestrafungspraxis des DFB ein „nicht immer nachvollziehbares Ärgernis”
Verständnis herrscht dafür beim VfL allerdings wenig, wie Geschäftsführer Dr. Michael Welling mit einem klaren Statement verdeutlicht: „Die Bestrafungspraxis des Verbandes war während der gesamten Saison bereits ein nicht immer nachvollziehbares Ärgernis, weil die Begründungen für die Verhängung für Pyrostrafen aus unserer Sicht schlicht nicht haltbar sind.” Es werde ausgeführt, dass die Ahndung von Pyrovergehen der Prophylaxe dienen solle, dass diese zukünftige Pyrovergehen verhindernden Charakter habe. Die Realität zeige jedoch, dass diese Intention fehlgeleitet ist, weshalb der Umgang mit dieser Frage dringend auf den Prüfstand gehörte. „Vielmehr wurde der Dialog, den es zu dem Thema gegeben hat, bereits vor Jahren abgebrochen und bis heute nicht mehr aufgenommen. Ohne einen zielgerichteten Dialog wird sich hier unserer Meinung nach keine Besserung einstellen“, kritisiert Welling weiter.
Schon während der Saison habe der VfL in den entsprechenden Stellungnahmen beim Kontrollausschuss regelmäßig auf diese Unstimmigkeiten hingewiesen, eine inhaltliche Auseinandersetzung fand durch die Sportgerichtsbarkeit aber nicht statt. „Auch wenn es notwendig ist, die Sicherheit von Zuschauern in den Fokus zu rücken, hoffen wir weiter, dass der DFB mit Blick auf Pyrotechnik seine Bestrafungspraxis überdenkt und dringend reformiert.“
„Dürfen niemals vergessen, wofür wir Fußball spielen”
Noch klarere Töne schlägt der VfL-Geschäftsführer mit Blick auf das Urteil im Kontext des entscheidenden Meisterschaftsspiels und die entsprechende Kommunikation des DFB an. Der Jubel beim 2:1 Siegtreffer und auch den (positiven) Platzsturm, der nach dem Abpfiff erfolgte, der in der quasi letzten Sekunde (90+6) des letzten Meisterschaftsspiels der Saison den Aufstieg besiegelte, als „Unsportlichkeit der Anhänger“ zu werten, könne nicht nachvollzogen werden, heißt es von Vereinsseite.
Das Statement von Dr. Michael Welling dazu im Wortlaut:
„Bei allem Verständnis für Regeln und die unverrückbare Zielsetzung, für die Sicherheit von Zuschauern, Spielern und Schiedsrichtern zu sorgen: Wir dürfen niemals vergessen, wofür wir Fußball spielen und Fußballspiele ausrichten: es geht um Spaß am Spiel, um das Ziel, sportliche Erfolge zu erringen und um die Freude, wenn das gelingt. Dass die durchweg positiven Emotionen, die sich in einem friedlichen und aufgrund der Sicherheitslage sogar bewusst gesteuerten Platzsturm ausgedrückt haben, als „unsportliches Verhalten“ eingestuft und mit einer Geldstrafe belegt werden, können und dürfen wir nicht einfach unkommentiert hinnehmen. Auch wenn der Kontrollausschuss und mithin die Sportrichter aufgrund des Regelwerkes hier vielleicht keine andere Möglichkeit hatten – es muss im Interesse von Fußballfans, der Vereine und des DFB sein, ein solches Regelwerk zu verändern und positive, gewaltfreie Emotionen zuzulassen,“ so der Geschäftsführer des VfL weiter. „Wir hoffen auch hier, dass der DFB sich proaktiv dieser Thematik annimmt – und wir hoffen, dass Aufsteiger am Ende der Saison 2023/2024 ihrer Freude freien Lauf lassen können, ohne dass die Klubs anschließend vom DFB zur Kasse gebeten werden.“
Abschließend teilt der Verein mit: „Aufgrund der geltenden Regularien und nach Rücksprache mit seinen Anwälten ist der VfL gezwungen, die festgelegte Geldstrafe (i. H. v. 9.900 Euro; Anm. d. Red.) zu akzeptieren und zu begleichen – eine Anerkenntnis der Berechtigung dieser Strafe ist hiermit keineswegs verbunden.“
Kommentar des Redakteurs: Man könnte diese Strafe mal wieder zum Anlass nehmen, um Generalkritik am Deutschen Fußball-Bund zu äußern, der sich – vielleicht nicht in der Extreme, aber doch ganz ähnlich – wie seine internationalen Pendants um die an Lächerlichkeit kaum mehr zu überbietende FIFA zunehmend von der Basis des Sports, den Fans, entfernt. Es würde aber nur unnötig Energie rauben, noch dazu für etwas, das mittlerweile häufig genug getan wurde. Ein paar Worte gibt es dennoch.
Strafen für das unkontrollierte Zünden von Pyrotechnik? Da können wir auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der VfL von seinen lebhaften Fans lebt und profitiert, gerne drüber reden. Wer aber positive Emotionen und das Gefühl von Gemeinschaft bestraft, der muss sich ernsthaft hinterfragen, ob er damit nicht die Tugenden des Fußballs mit Füßen tritt. Und wer diese Fragen ernsthaft mit „Ja“ oder einem alibimäßigen „Nein“ beantwortet, der schadet dem liebsten Sport der Deutschen – so wie es der DFB mit dieser aberwitzigen Strafe mal wieder tut.