Die Beschaffung von Schnelltests während der Corona-Pandemie führte zu erheblichen Konflikten zwischen der Bundesregierung und den Lieferanten. Insgesamt entstanden dem Bund durch außergerichtliche Vergleiche, die im Jahr 2021 geschlossen wurden, Kosten von rund 150 Millionen Euro, berichtet der „Stern“ unter Berufung auf vertrauliche Dokumente.
Vertragliche Vereinbarungen und Konflikte
Jens Spahn, ehemaliger Gesundheitsminister (CDU), hatte Ende 2020 mit über einem Dutzend Herstellern Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von mehr als einer halben Milliarde Antigen-Schnelltests geschlossen. Diese Vereinbarungen sahen vor, dass Gesundheitseinrichtungen, Pflegeheime, Krankenhäuser und Bundesländer die Testkits aus den vereinbarten Kontingenten abrufen und direkt abrechnen konnten. Im Jahr 2021 kam es jedoch zu Auseinandersetzungen, weil nicht alle Tests abgenommen wurden. Dabei bestand Unklarheit darüber, ob der Bund verpflichtet sei, die nicht ausgeschöpften Mengen selbst abzunehmen.
Geheim gehaltene außergerichtliche Vergleiche
In den „Memorandum of Understanding“ genannten Vereinbarungen war im Fall von nicht abgenommenen Schnelltests ein Preis von 5,80 Euro pro Test vorgesehen. Es kam schließlich zu geheimen außergerichtlichen Einigungen mit den Lieferanten, die vom Gesundheitsministerium als Verschlusssachen behandelt wurden. Diese Einigungen verursachten laut dem „Stern“ Kosten von 153,6 Millionen Euro für den Bund. Insgesamt ging es um die Abnahme von etwa 39 Millionen Tests, die an Pflegeheime und Bundesländer verteilt wurden.
Reaktionen auf die Kritik
In einer Stellungnahme, die auf Anfrage der Gruppe der Linken im Bundestag veröffentlicht wurde, verteidigte das Bundesgesundheitsministerium unter Berufung auf den „Stern“ seine Entscheidungen nicht öffentlich. Jens Spahn ließ zudem mitteilen: „Schnelltests von guter Qualität seien in der Pandemie über sehr viele Monate weltweit Mangelware gewesen. Damals sei es darum gegangen, ausreichende Testkapazitäten zum Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.“
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