Das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung hat am Dienstag (26. Mai) ein Gesetz zur Förderung der kommunalen Infrastruktur in Niedersachsen auf den Weg gebracht (NKomInfraFöG). Es regelt die Verteilung von insgesamt 9,4 Milliarden Euro für Niedersachsen aus dem Bundessondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Die Hälfte der Mittel, gut 4,7 Milliarden Euro, soll direkt und pauschal an die Kommunen weitergegeben werden, um vor Ort Investitionen zu finanzieren. Weitere zehn Prozent der Mittel will das Land für Maßnahmen im Interesse der Kommunen verwenden.
Eigenes Budget und Flexibilität für alle Kommunen
Der Osnabrücker SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning berichtet: „Alle niedersächsischen Kommunen sollen über das geplante Gesetz ein eigenes Budget zugewiesen bekommen. Für Osnabrück sind in diesem Rahmen über 88,1 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel können für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die seit dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und die bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden. Das ermöglicht den Kommunen langfristige Planungssicherheit über die zur Verfügung stehenden Mittel. Besonders wichtig: Die Kommunen sollen die Mittel im Rahmen eines einfachen und bürokratiearmen Verfahrens abrufen können, das vollständig digital abgewickelt werden soll. Auf diesem Wege kann möglichst schnell investiert werden und können die Bürgerinnen und Bürger vor Ort profitieren.“ Henning, der innerhalb der SPD-Landtagsfraktion auch Beauftragter für Bürokratieabbau ist, betont: „Die Kommunen wissen selbst am besten, wo vor Ort investiert werden muss, seien es Schulen, Straßen, Kitas, Brücken oder andere Infrastrukturvorhaben. Genau diese Flexibilität brauchen wir jetzt.“ Das Gesetz wurde vom Landeskabinett nun zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Zusätzlich zu Mitteln aus dem Bundessondervermögen stellt das Land derzeit 600 Millionen Euro im Rahmen des Paktes für Kommunalinvestitionen zur Verfügung, wovon 400 Millionen Euro bereits im Jahr 2025 ausgezahlt worden sind. Die weiteren 200 Millionen Euro stehen seit Anfang 2026 zum Abruf im Rahmen eines digitalen Verfahrens bereit.
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