Die Entscheidung der Bundesländer, die Verfügbarkeit von Bargeld für Flüchtlinge auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen, hat von verschiedenen Seiten Kritik hervorgerufen. Die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, Birgit Naujoks, bezeichnete die Einigung als „absolutes Unding“ und spricht von fehlender Diskriminierungsfreiheit.
Kritik an der Begrenzung des Bargeldes
Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, kritisierte scharf die Entscheidung der Bundesländer, die Verfügbarkeit von Bargeld für Flüchtlinge auf 50 Euro im Monat zu begrenzen. „Das ist ein absolutes Unding“, sagte Naujoks der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
Schwierigkeiten durch mangelnde Kartenzahlungsoptionen
Laut Naujoks verursache die Entscheidung erhebliche Schwierigkeiten, da viele Läden, auf die Asylsuchende angewiesen sind, keine Kartenzahlungen akzeptieren würden. „Es gibt genug Läden, in denen Kartenzahlungen nicht möglich sind, und auf die Asylsuchende angewiesen sind, weil es da preiswerter ist“, erklärte sie gegenüber der „Rheinischen Post“. Sie nannte als Beispiele Märkte, Trödelmärkte sowie Kleiderkammern.
Notwendigkeit von Bargeld für kleine Ausgaben
Naujoks wies außerdem darauf hin, dass für kleine Ausgaben und alltägliche Bedürfnisse weiterhin Bargeld benötigt werde. „Auch für kleine Ausgaben wird Bargeld gebraucht, zum Beispiel, wenn das Kind Taschengeld zur Klassenfahrt mitbekommen soll. Von Diskriminierungsfreiheit kann da keine Rede sein“, so Naujoks.
Kritik an Nordrhein-Westfalen
Die Geschäftsführerin äußerte zudem Kritik an der Haltung Nordrhein-Westfalens zur Entscheidung. „Ich hätte von Nordrhein-Westfalen – nach dem, was vorher gesagt wurde – erwartet, dass man dagegen stimmt. Offensichtlich setzt sich der grüne Part in der Landesregierung da nicht richtig durch“, sagte sie gegenüber der „Rheinischen Post“.
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