Ein innerparteilicher Konflikt in der FDP bricht aus über die Rechtsgültigkeit von Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen, für die laut Dublin-III-Verordnung ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Während einige Mitglieder auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) berufen, um die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit zu gewährleisten, lehnen andere dies ab.
Streit über die Auslegung des EU-Rechts
In der FDP herrscht Uneinigkeit über die Auslegung des EU-Rechts in Bezug auf die Zurückweisungen von Schutzsuchenden. Wolfgang Kubicki, Bundestags-Vizepräsident, argumentiert gegenüber der „Welt“ (Freitagausgabe), dass auf Grundlage von Artikel 72 AEUV Zurückweisungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit notwendig seien. Er widerspricht damit Marco Buschmann (FDP), dem Bundesjustizminister, der diese Ansicht ablehnt.
Argumente für und gegen temporäre Grenzkontrollen
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Einführung von flächendeckenden, temporären Grenzkontrollen gegenüber Brüssel damit begründet, dass die Ressourcen in Bund und Ländern „nahezu erschöpft“ seien. Sie wies darauf hin, dass die Migrationsbehörden „zunehmend an die Grenzen des Leistbaren bei Aufnahme, Unterbringung und Versorgung“ stoßen und eine „Überforderung des (solidarischen) Gemeinwesens“ droht.
Auch Linda Teuteberg (FDP), Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, ist der Meinung, dass Artikel 72 AEUV „im Grundsatz eine überzeugende Argumentationslinie“ liefert. Sie sieht die Bundesregierung in der Verantwortung, eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit zu erkennen und zu handeln.
Kontroverse innerhalb der FDP
Allerdings gibt es auch Kritik an dieser Sichtweise innerhalb der Partei. Buschmann argumentiert, dass deutsche Verwaltungsgerichte Zurückweisungen stoppen würden. Dem widerspricht Teuteberg und fordert einen „Paradigmenwechsel statt eines Weiter-so beim deutschen Sonderweg in der Migrationspolitik“.
Konstantin Kuhle, FDP-Fraktionsvize, stützt die Sichtweise des Justizministers. Seiner Meinung nach können „Zurückweisungen an den Grenzen nur dann einen Mehrwert zur Reduzierung der irregulären Migration leisten, wenn sie auch vor den zuständigen Gerichten Bestand haben“.
2018 hatte Buschmann als Fraktionsgeschäftsführer der FDP im Bundestag noch einem Entschließungsantrag seiner Fraktion zugestimmt, der Schutzsuchenden, für die nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigerte. Wie dieser Widerspruch aufgelöst wird, bleibt abzuwarten.
Eine Bemerkung zur Terminologie: Die Begriffe „illegale Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ werden oft synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als „illegal eingereist“, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge jedoch als regulär aufhältig.
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