(mit Material von dts Nachrichtenagentur) FDP warnt vor rascher Beratung des Gesetzentwurfs zur Kindergrundsicherung.
Nach der verschobenen Verabschiedung des Heizungsgesetzes warnt die FDP vor einer raschen Beratung des Gesetzentwurfes zur Kindergrundsicherung. „Die Koalition sollte aus den Fehlern beim Prozess des Heizungsgesetzes lernen – besonders die Grünen“, sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen dem „Tagesspiegel“ (Mittwochsausgabe). „Eine Ankündigung über eine mögliche erste Lesung der Kindergrundsicherung im September wäre aus meiner Sicht undenkbar, denn wir kennen kein Konzept und maßgebliche funktionale Fragen sind ungeklärt und nicht geeint.“ Jensen sagte weiter, es sei „inakzeptabel, dass verkürzte Fristen für die Beratung von Gesetzen üblich geworden sind. Gerade elementare, weitreichende Gesetze brauchen Zeit und keinen Zeitdruck“.
SPD setzt auf rasches grünes Licht der Koalition bei der Kindergrundsicherung
Die SPD hingegen setzt auf rasches grünes Licht der Koalition bei der Kindergrundsicherung: „Die Kindergrundsicherung ist mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und seinen Verstolperungen überhaupt nicht vergleichbar“, sagte Leni Breymaier, SPD-Obfrau im Familienausschuss, dem „Tagesspiegel“: „Wir haben uns von Anfang an die Zeit gelassen, die dieses komplexe Projekt braucht.“ Die Kindergrundsicherung sei „das zentrale sozialpolitische Projekt der Ampel“, sagte Breymaier: „An ihr wird von Anfang an intensiv gearbeitet. Der Plan ist eine Einführung 2025. Für die vorbereitenden Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2024 die entsprechenden Mittel vorgesehen.“ Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte jüngst Familienministerin Lisa Paus (Grüne) in einem Brief aufgefordert, bis Ende August solle ein innerhalb der Bundesregierung geeinter Entwurf vorliegen.
Kanzler fordert von Familienministerin geeinten Entwurf zur Kindergrundsicherung
Paus möge für die vielen offenen Fragen beim Projekt Kindergrundsicherung bitte „Alternativen erarbeiten“ und „Varianten aufzeigen“, heißt es in dem Schreiben des Kanzlers. Ein Referentenentwurf solle „zügig von Ihrem Haus erarbeitet werden“.